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Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen
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Volltext
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber Ihrer oder einer sonstigen Personalausweisbehörde oder gegenüber der Polizei anzeigen.
Sie können gleichzeitig bei Ihrer oder – gegen Zuschlag/Aufpreis – einer sonstigen Personalausweisbehörde einen neuen Personalausweis beantragen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen.
Die Beantragung eines neuen Personalausweises ist notwendig.
Ist die Bearbeitungsdauer von ca. 4 Wochen zu lang, kann bei Bedarf ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Dieser wird unmittelbar ausgestellt.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein)
Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert.
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Pass- bzw. Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen.
Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Pass- bzw. Personalausweisbehörde aufgenommen werden.
Informieren Sie sich ggf. vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht.
Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder können nur noch in Ausnahmefällen verarbeitet werden.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nicht zuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Für die Verlustanzeige fällt keine Gebühr an.
Für einen neuen oder einen vorläufigen Personalausweis sind die in der Personalausweisgebührenordnung vorgeschriebenen Gebühren zu entrichten.
Fristen
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Weiterführende Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).
Fachlich freigegeben durch
BMI, IT I 4;
Für die Änderungen vom 03.02.2021: BMI, DV2
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
09.01.2015
Zuständige Stelle
Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro)
Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.
Für Binnenschiffer, die keine Wohnung in Deutschland haben, ist die Personalausweisbehörde am Heimatort des Binnenschiffes, für Seeleute, die keine Wohnung in Deutschland haben, die Personalausweisbehörde am Sitz des Reeders zuständig.
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32.3.0 Einwohnermeldewesen
Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Markt 15
Postanschrift
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach 31 53
Telefon:
+49 3834 8536-4131
+49 3834 8536-4120
(Für telefonische Terminvereinbarungen)
Fax:
+49 3834 8536-4135
Kontakt
Frau Mareike Bunge
| Tel.: | +49 3834 8536-4131 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | AE 15 |
Zuständig für :
- Amtliche Meldebestätigung ausstellen
- Aufenthalt in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen ohne Wohnung im Inland melden
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Ausweispflicht
- Beglaubigung der Unterschrift beantragen
- Beglaubigung von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen beantragen
- Begrüßungsgeld beziehungsweise Umzugsbeihilfe für Studierende und Auszubildende beantragen
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- eID-Karte: Adressänderung beantragen
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Adressänderung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
- Elektronischer Identitätsnachweis: Entsperrung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig deaktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: Fingerabdrücke speichern
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich deaktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: PIN ändern
- Elektronischer Identitätsnachweis: Signaturzertifikate speichern
- Elektronischer Identitätsnachweis: Sperrung beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Führungszeugnis beantragen
- Hauptwohnung abmelden
- Hauptwohnung: Änderung melden
- Meldedaten: Berichtigung beantragen
- Meldedaten: Widerspruch gegen die Übermittlung einreichen
- Meldepflicht in Beherbergungsstätten: Pflichten des Beherbergungsbetriebes
- Melderegisterauskunft beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis abholen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis als vorläufigen Personalausweis beantragen
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung beantragen
- Personalausweis: Adressänderung beantragen
- Personalausweis: Änderung beantragen
- Personalausweis: Meldungen vornehmen
- Personalausweis: Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen
- Personalausweis: Verlust melden
- Personalausweis: Wiederauffinden melden
- Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen
- Reisepass beantragen und abholen
- Reisepass erstmalig für Minderjährige beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass im Express-Verfahren beantragen
- Reisepass wegen Änderung sonstiger Daten beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung bei Heirat/Scheidung oder Begründung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft beantragen
- Reisepass: Änderung beantragen
- Reisepass: Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass: Verlust anzeigen
- Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
- Reisepass: Wohnortänderung im Reisepass beantragen
- Reisepass: Zweitpass beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung beantragen
- Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden
- Wohnsitz für Binnenschiffer und Seeleute abmelden
- Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden
- Wohnung anmelden
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
