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Personalausweis: Wiederauffinden melden
Volltext
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- wiedergefundener Personalausweis
Voraussetzungen
Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Verfahrensablauf
Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Fristen
Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.
Weiterführende Informationen
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Fachlich freigegeben am
14.10.2021
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32.3.0 Einwohnermeldewesen
Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Markt 15
Postanschrift
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach 31 53
Telefon:
+49 3834 8536-4131
+49 3834 8536-4120
(Für telefonische Terminvereinbarungen)
Fax:
+49 3834 8536-4135
Kontakt
Frau Mareike Bunge
| Tel.: | +49 3834 8536-4131 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | AE 15 |
Zuständig für :
- Amtliche Meldebestätigung ausstellen
- Aufenthalt in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen ohne Wohnung im Inland melden
- Ausweispflicht
- Beglaubigung der Unterschrift beantragen
- Beglaubigung von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen beantragen
- Begrüßungsgeld beziehungsweise Umzugsbeihilfe für Studierende und Auszubildende beantragen
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- eID-Karte: Adressänderung beantragen
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Adressänderung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
- Elektronischer Identitätsnachweis: Entsperrung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig deaktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: Fingerabdrücke speichern
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich deaktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: PIN ändern
- Elektronischer Identitätsnachweis: Signaturzertifikate speichern
- Elektronischer Identitätsnachweis: Sperrung beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Führungszeugnis beantragen
- Hauptwohnung abmelden
- Hauptwohnung: Änderung melden
- Meldedaten: Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Meldedaten: Berichtigung beantragen
- Meldedaten: Widerspruch gegen die Übermittlung einreichen
- Meldepflicht in Beherbergungsstätten: Pflichten des Beherbergungsbetriebes
- Melderegisterauskunft beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis abholen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis als vorläufigen Personalausweis beantragen
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung beantragen
- Personalausweis: Adressänderung beantragen
- Personalausweis: Änderung beantragen
- Personalausweis: Meldungen vornehmen
- Personalausweis: Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen
- Personalausweis: Verlust melden
- Personalausweis: Wiederauffinden melden
- Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen
- Reisepass beantragen und abholen
- Reisepass erstmalig für Minderjährige beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass im Express-Verfahren beantragen
- Reisepass wegen Änderung sonstiger Daten beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung bei Heirat/Scheidung oder Begründung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft beantragen
- Reisepass: Änderung beantragen
- Reisepass: Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass: Verlust anzeigen
- Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
- Reisepass: Wohnortänderung im Reisepass beantragen
- Reisepass: Zweitpass beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung beantragen
- Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden
- Wohnsitz für Binnenschiffer und Seeleute abmelden
- Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden
- Wohnung anmelden
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
