Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Pflegeperson: Beratung und Unterstützung bei sonderpädagogischer Vollzeitpflege in Anspruch nehmen
Volltext
Pflegepersonen, die ein Kind oder eine/n Jugendliche/n im Rahmen der sonderpädagogischen Vollzeitpflege betreuen, können Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen. Ziel ist es, die besonderen Herausforderungen bei der Betreuung und Erziehung von Kindern oder Jugendlichen mit erhöhtem erzieherischem und/oder sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zu bewältigen und die Stabilität des Pflegeverhältnisses zu sichern.
Die Beratung durch den Pflegekinderdienst richtet sich ausschließlich an die Pflegepersonen und bezieht sich auf alle Aspekte des Pflegeverhältnisses - insbesondere auf pädagogische, organisatorische und emotionale Fragestellungen im Pflegealltag. Durch eine kontinuierliche Begleitung sollen Pflegepersonen gestärkt, Belastungen frühzeitig erkannt und mögliche Krisen verhindert werden.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
13.08.2025
Zuständige Stelle
- örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt)
- freier Träger der Jugendhilfe, soweit vom Jugendamt mit der Aufgabe betraut