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Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
Volltext
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
- Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in
- Kopie des Stellvertretungsvertrages
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Kostenrahmen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertreterin: 103,00 - 931,00 EUR
Fristen
Im Regelfall 3 Monate;
Formulare
Formulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich oder gegebenenfalls auch über das Internet.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
18.06.2015
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
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32.2.0 Gewerbe
Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Markt 15
Postanschrift
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach PF 3153
Telefon:
+49 3834 8536-4373
+49 3834 8536-4374
+49 3834 8536-4375
Fax:
+49 3834 8536-4372
Kontakt
Frau Lara Rosenow
Tel.: | +49 3834 8536-4373 |
Fax: | +49 3834 8536-4372 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | CE 03 |
Zuständig für :
- Bescheinigung der Gestattung zur Erbringung vorübergehender grenzüberschreitender Dienstleistungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 Handwerksordnung (HwO) im Bereich des zulassungspflichtigen Handwerks Ausstellung
- Besonders sachkundige Versteigerer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Bewachungsgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Gaststättengewerbe: Beendigung der Stellvertretungstätigkeit anzeigen
- Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerberegisterauszug
- Informationspflichten für Erbringer von Dienstleistungen
- Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Realgewerbeberechtigung beantragen
- Reisegewerbe: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbekarte: Änderung oder Erweiterung der aufgeführten Tätigkeiten beantragen
- Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Schankerlaubnis beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Spielhalle: Betriebserlaubnis beantragen
- Spielhallen-Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
- Veranstaltung von Messen, Ausstellungen oder Märkten: Festsetzung beantragen
- Veranstaltungen: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen: Erlaubnis beantragen
- Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Versteigerung anzeigen
- Versteigerung: Fristverkürzung für die Anzeige einer Versteigerung beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr