Tiertransporte: Befähigungsnachweis beantragen

Volltext

Wenn Sie lebende Wirbeltiere mit einem Fahrzeug auf der Straße transportieren wollen, brauchen Sie einen Nachweis über Ihre Befähigung, wenn

  • der Transport mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden und
  • die Strecke länger als 65 Kilometer ist.

Landwirtschaftlich Tätige, die ihre eigenen Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometern befördern wollen, benötigen einen entsprechenden Befähigungsnachweis.

Der Befähigungsnachweis ist erforderlich für den Transport lebender Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Geflügel.

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweis bzw. Nachweis des Studien- oder Berufsabschlusses nach dem 05.01.2007
  • Sachkundenachweis bzw. Nachweis des Studien- oder Berufsabschlusses vor dem 06.01.2007 und zusätzlich Nachweis des Ergänzungslehrganges
  • Prüfungsnachweise der theoretischen und der praktischen Prüfung durch ein zugelassenes Institut gemäß Anhang IV der VO (EG) Nr. 1/2005
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Kopie des Führungszeugnisses
  • Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises/der kreisfreien Stadt kann Ihnen auf Anfrage weitere Auskünfte erteilen.

Voraussetzungen

Das Veterinäramt stellt den Befähigungsnachweis i.d.R. in folgenden Fällen aus:

  • Sie haben einen nach dem 5. Januar 2007 erworbenen Abschluss eines Hochschulstudiums oder Fachhochschulstudiums im Bereich der Landwirtschaft oder der Tiermedizin.
  • Sie haben eine nach dem 5. Januar 2007 bestandene Abschlussprüfung in den Berufen Fleischer (einschließlich Schlachten von Tieren), Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt oder andere anerkannte Berufsabschlüsse oder Nachweise, die die erforderliche Fachkunde voraussetzen.
  • Sie haben einen vor dem 6. Januar 2007 erworbenen Abschluss eines Hochschulstudiums oder Fachhochschulstudiums im Bereich der Landwirtschaft oder der Tiermedizin oder eine bestandene Abschlussprüfung vor dem 6. Januar 2007 in den Berufen Fleischer (einschließlich Schlachten von Tieren), Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt oder andereanerkannter Berufsabschlüsse und zusätzlich einen Ergänzungslehrgang absolviert.
  • Sie haben die erforderlichen Nachweise über einem vollständigen Lehrgang (15 bis 20 Unterrichtsstunden) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
  • Sie haben den erforderlichen Nachweis über die nach dem 5. Januar 2007 und vor dem 19. Februar 2009 bestandene Sachkundeprüfung nach § 13 Abs. 3 der Tierschutztransportverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juni 1999 (BGBI. I S.1337).

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Veterinärbehörde.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Tierschutzzuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (TierSchZustLVO M-V) die Fachschule für Agrarwirtschaft „Johann Heinrich von Thünen“ Güstrow als Einrichtung anerkannt, Lehrgänge zur Erlangung eines Befähigungsnachweises für Tiertransporte (Theorieteil) nach Anhang IV der VO (EG) Nr. 1/2005 durchzuführen.

Anerkannte Kursanbieter im übrigen Bundesgebiet finden sich u. a. in Anlage C 2.5 der Anlagen Handbuch Tiertransporte der LAV-AG T.

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.

Anschließend prüft die Behörde die Unterlagen und stellt ihnen bei erfolgreicher Prüfung den Befähigungsnachweis aus.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.

Fristen

Der Befähigungsnachweis muss vor Beginn der Tätigkeit vorliegen.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben am

22.07.2025

Zuständige Stelle

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises / der kreisfreien Stadt

Kosten

Verwaltungsgebühr: EUR 25,00