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Veranstaltung im Hafengebiet genehmigen lassen
Volltext
Wenn Sie eine Veranstaltung im oder am Wasser beziehungsweise im oder am Hafengebiet planen, benötigen Sie eine Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung der zuständigen Hafenbehörde. Eine Genehmigung ist immer dann erforderlich, wenn Ihre Veranstaltung den Schiffsverkehr oder die Sicherheit beziehungsweise Ordnung auf dem Wasser oder im Hafengebiet beeinflussen könnte. Dazu zählen beispielsweise Stapelläufe, Wettfahrten, Korsofahrten, Feuerwerke sowie andere Veranstaltungen oder Festivitäten, die auf dem Wasser oder im Hafengebiet stattfinden oder dort Auswirkungen haben. Mit der Genehmigung stellen Sie sicher, dass Ihre Veranstaltung sicher durchgeführt werden kann und alle Beteiligten gut geschützt sind. Die zuständige Hafenbehörde prüft dabei u.a. den Ablauf, die Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen sowie mögliche Auswirkungen auf den Schiffsverkehr auf dem Wasser.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Handlungsgrundlage(n)
Handlungsgrundlagen sind die Hafennutzungsordnung der jeweiligen Kommunen und:
Erforderliche Unterlagen
- Beschreibung der Veranstaltung mit Art und Weise, Umfang, Ablauf, Zeitraum und Ziel der Veranstaltung
- Angaben zum Veranstaltungsort beispielsweise genaue Lage im/am Wasser, Ufer oder im Hafengebiet mit Einreichung u.a. Lageplan, Skizzen etc.
- Zeitangaben mit Datum, Anfang und Ende der Veranstaltung
- Kontaktdaten der verantwortlichen Personen, die die Veranstaltung organisiert und überwacht u.a. Adresse, Telefon, E-Mail etc.
- Sicherheits- und Ordnungskonzept (u.a. Sicherheitspersonal, Notfallpläne, Sicherheitsmaßnahmen, Aufsichts- und Ordnungspersonal)
- Angaben zu Fahrzeugen, Booten, Schwimmkörper, Feuerwerk, Bühnen und andere Einrichtungen
- Nachweise von Beteiligten oder gegebenenfalls Zustimmung von Eigentümern, Nachbarn, Anliegern, Vereinen oder beteiligte Organisationen
Voraussetzungen
Nachweis, dass die Veranstaltung gefahrlos durchgeführt werden kann und keine Gefahr für Mensch, Umwelt, Natur, Schiffe und Umgebung besteht. Eine verantwortliche Person muss benannt werden, die während der gesamten Veranstaltung erreichbar ist und den Ablauf in Gänze überwacht. Zudem müssen sämtliche Vorgaben überwacht werden, zum Beispiel Absperrungen, Rettungsmittel, Begleitboote, Schiffe und Notfallmaßnahmen. Die Veranstaltung darf den Schiffsverkehr nicht stören beziehungsweise negativ beeinflussen. Falls Einschränkungen unvermeidlich sind, müssen diese im Vorfeld abgestimmt werden. Alle erforderlichen Angaben und Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden, damit die zuständige Hafenbehörde die Veranstaltung prüfen kann. Wenn die Genehmigung mit Auflagen und Nebenbestimmungen verbunden ist, müssen diese vollständig umgesetzt werden, bevor die Veranstaltung beginnen darf. Für die Umsetzung und Kontrolle ist die Hafenbehörde zuständig.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Entscheidung und Auskünfte obliegt der zuständigen Hafenbehörde (u.a. Hafennutzungsordnungen nebst dementsprechende Kostenverordnung).
Verfahrensablauf
Sie informieren sich bei der zuständigen Hafenbehörde, welche Anforderungen und Voraussetzungen für Ihre geplante Veranstaltung gelten. Sie stellen sämtliche Unterlagen zusammen, beispielsweise Informationen zum Ablauf, Zeitraum, Ort und dementsprechende Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen. Sie reichen Ihren vollständigen Antrag nebst Unterlagen rechtzeitig vor dem Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Hafenbehörde ein. Die Hafenbehörde prüft, ob die Veranstaltung sicher und gefahrlos durchgeführt werden kann und ob der Schiffsverkehr oder die Umgebung betroffen sind. Bei Bedarf nimmt die Hafenbehörde Kontakt mit Ihnen auf, um weitere Informationen einzuholen und gegebenenfalls das weitere Vorgehen beziehungsweise weitere Details abzustimmen. Sie erhalten die Entscheidung sowie mögliche Auflagen und Nebenbestimmungen, die für die Durchführung der Veranstaltung einzuhalten sind. Sobald Sie die Genehmigung erhalten haben und sämtliche Auflagen und Nebenbestimmungen erfüllt sind, kann die Veranstaltung stattfinden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der Veranstaltung und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. In der Regel sollten Sie einige Wochen einplanen. Bei einfachen Veranstaltungen kann die Bearbeitungsdauer beziehungsweise Entscheidung zügiger erfolgen. Bei umfangreicheren Veranstaltungen kann die Prüfung mehr Zeit in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, rechtzeitig Kontakt mit der zuständigen Hafenbehörde aufzunehmen.
Fristen
Es wird empfohlen, Genehmigungen für die Veranstaltung rechtzeitig und frühestmöglich zu beantragen.
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Fachlich freigegeben am
20.04.2026
Zuständige Stelle
zuständige Hafenbehörde
Ansprechpunkt
zuständige Hafenbehörde
