Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Verbraucherschutz Informationen erhalten
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
Zuständige Stelle
Zuständige Stellen nach dem Verbraucherinformationsgesetz sind die örtlich und sachlich zuständigen Landräte der Landkreise und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, das Landesamt für Gesundheit und Soziales, das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz sowie das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, dem Weingesetz und dem Produktsicherheitsgesetz.
