Verlängerung der Typengenehmigung für Bauvorhaben an mehreren Stellen beantragen

Volltext

Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, kann auf Antrag eine bereits erteilte Typengenehmigung verlängert werden. 
Die Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Durchführung eines bauaufsichtlichen Verfahrens.

Voraussetzungen

Ihnen liegt eine gültige Typengenehmigung vor.
Die Antragsfrist wird eingehalten.
Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

1 bis 3 % des anrechenbaren Bauwertes

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art des Bauvorhabens und der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Bauvorlagen.

Fristen

Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer eingegangen sein. Die Typengenehmigung gilt fünf Jahre und kann um bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

24.04.2026

Zuständige Stelle

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern, II 230

Ansprechpunkt

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern