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Verlängerung der Typengenehmigung für Bauvorhaben an mehreren Stellen beantragen
Volltext
Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, kann auf Antrag eine bereits erteilte Typengenehmigung verlängert werden.
Die Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Durchführung eines bauaufsichtlichen Verfahrens.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Ihnen liegt eine gültige Typengenehmigung vor.
Die Antragsfrist wird eingehalten.
Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
1 bis 3 % des anrechenbaren Bauwertes
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art des Bauvorhabens und der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Bauvorlagen.
Fristen
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer eingegangen sein. Die Typengenehmigung gilt fünf Jahre und kann um bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
24.04.2026
Zuständige Stelle
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern, II 230
Ansprechpunkt
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
