Verlängerung der Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen

Volltext

Eine Typengenehmigung für bauliche Anlagen, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens), kann verlängert werden.

Die Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Durchführung eines bauaufsichtlichen Verfahrens.

Voraussetzungen

Ihnen liegt eine gültige Typengenehmigung vor.
Die Antragsfrist wird eingehalten.
Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

1 bis 3 % des anrechenbaren Bauwertes

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art des Bauvorhabens und der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Bauvorlagen.

Fristen

Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer eingegangen sein. Die Typengenehmigung gilt fünf Jahre und kann um bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern 

Fachlich freigegeben am

27.04.2026

Zuständige Stelle

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern, II 230

Ansprechpunkt

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern