Adresse
Wald: Ausnahmegenehmigung zum Feuermachen im Wald oder am Waldrand beantragen
Handlungsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt
Kosten
Verwaltungsgebühr: Kostenfrei
