Adresse
Wald: Feuermachen im oder am Wald für bestimmte Maßnahmen vorher anmelden
Handlungsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt
Fristen
Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches (mindestens vor feuerverursachende Handlungen im oder am Wald) :
