Wald: Feuermachen im oder am Wald für bestimmte Maßnahmen vorher anmelden

Zuständige Stelle

Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt

Fristen

Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches (mindestens vor feuerverursachende Handlungen im oder am Wald) :