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Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil I: Änderung melden
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Volltext
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart, Kraftstoffart, Höchstgeschwindigkeit, Abmessungen, Gewichte) vermerkt werden.
Aber auch ein Ändern der Halterdaten (zum Beispiel Namensänderungen durch Heirat oder eine neue Anschrift) muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I verzeichnet werden.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
In allen Fällen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), nicht erforderlich bei bereits vorhandener ZB II, wenn nur die Änderung der Anschrift erfolgt. Wurden dem Fahrzeug noch keine neuen Fahrzeugpapiere zugeteilt und reicht der Platz auf dem Fahrzeugschein für eine weitere Anschrift nicht mehr aus, sind neue Fahrzeugpapiere auszufertigen. In diesem Fall ist zusätzlich der alte Fahrzeugbrief vorzulegen. Die Änderung ist dann nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.
bei Firmen zusätzlich:
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Eintrag der aktuellen Anschrift und
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder bei ausländischen Mitbürgern, ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
Zusätzlich bei technischen Änderungen:
- gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder
- Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer zugelassenen Prüforganisation,
- Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,
- Nachweis über die Hauptuntersuchung,
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung und
- bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue elektronische Versicherungsbestätigung.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.
Bearbeitungsdauer
Der Zeitablauf der Bearbeitung des Antrags auf Änderung der Fahrzeug- und Halterdaten ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig (Dauer der Ermittlungen, Geschäftsbelastung der betroffenen Behörden, Mitwirkung der/des Halterin/Halters) und ist einer allgemein-abstrakten Klärung nicht zugänglich.
Fristen
Die Änderung der Fahrzeug- und Halterdaten ist unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
29.11.2018
Zuständige Stelle
der Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
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32.2.1 Kfz-Zulassungsstelle und Bewohnerparkausweis
Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Markt 15
Postanschrift
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach PF 3153
Telefon:
+49 3834 8536-4125
+49 3834 8536-4120
(Für telefonische Terminvereinbarungen)
Fax:
+49 3834 8536-1126
Kontakt
Frau Anne Wiese
| Tel.: | +49 3834 8536-4125 |
| Fax: | +49 3834 8536-1126 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | AE 01 |
Zuständig für :
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen
- Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis: Anhängerklasse E beantragen
- Fahrzeugkennzeichen erhalten
- Feinstaubplakette beantragen
- Führung eines Fahrtenbuches anordnen
- Kraftfahrzeug-Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeug-Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug: Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug-Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeug-Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge: Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug-Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile beantragen
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil I: Änderung melden
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil I: Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil I: Genehmigung für die Bauart von Fahrzeugteilen beantragen
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil II: Änderung melden
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil II: Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug: Außerbetriebsetzung beantragen
- Kraftfahrzeug: E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Kraftfahrzeug: Erstzulassung oder Neuzulassung beantragen
- Kraftfahrzeug: Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
- Kraftfahrzeug: Überlassung eines Fahrzeuges bescheinigen lassen
- Kraftfahrzeug: Wiederzulassung bei Halterwechsel beantragen
- Kraftfahrzeug: Wiederzulassung ohne Halterwechsel (Ummeldung) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Drittstaat) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Änderung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausstellung als Wiederholungsschild beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Erstmalige Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor 30 oder mehr Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
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- Kraftfahrzeugsteuer Erhebung
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