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Bundestagswahl

Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021

 

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

 

Der Wahltermin

Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz).

 

Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.

 

Die Wahlperiode des 19. Deutschen Bundestages hat mit ihrer konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2017 begonnen. Somit muss der Wahltermin innerhalb der Zeitspanne von Mittwoch, dem 25. August 2021 und Sonntag, dem 24. Oktober 2021 liegen.

 

Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz). Dabei wird berücksichtigt, dass die Termine für Bundestagswahlen möglichst nicht mit Hauptferienzeiten kollidieren.

 

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am 26. September 2021 statt. Der Bundespräsident hat in Abstimmung mit der Bundesregierung die Anordnung über die Bundestagswahl 2021 am 8. Dezember 2020 ausgefertigt (siehe hierzu die Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl 2020 vom 8. Dezember 2020, BGBl. I S. 2769).

 

Unabhängig vom Wahltermin dürfen die Wahlen für die Vertreterversammlungen frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Bundestages stattfinden, für diese Bundestagswahl grundsätzlich seit dem 25. März 2020. Die Wahlen für die Bewerber*innen selbst dürfen frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode durchgeführt werden, somit seit dem 25. Juni 2020 (§ 21 Absatz 3 Satz 3 Bundeswahlgesetz).

 

Wahlkreise 

Das Bundesgebiet ist für Bundestagswahlen derzeit in insgesamt 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag ist in der Anlage zu Artikel 2 des Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. Juni 2020 (BGBl. I S. 1409) beschrieben. Sie ist seit dem 30. Juni 2020 in Kraft getreten.

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist in sechs Wahlkreise eingeteilt.

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald gehört zum Wahlkreis 15 (Vorpommern-Rügen – Vorpommern-Greifswald I) zusammen mit dem Amt Landhagen (mit den Gemeinden Behrenhoff, Dargelin, Dersekow, Hinrichshagen, Levenhagen, Mesekenhagen, Neuenkirchen, Wackerow, Weitenhagen) und dem Landkreis Vorpommern-Rügen.



Die Karte der Wahlkreise und weitere Informationen zur Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag befinden sich auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.

 

Informationen für Deutsche im Ausland finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Bundeswahlleiters (Bundeswahlleiter.de)

 

Quelle: Der Bundeswahlleiter

 

Hinweis für Wähler*innen

 

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst nach Erhalt aller Unterlagen erfolgen kann. Durch gesetzliche Fristen kann dies frühestens ab Mitte August erfolgen. Bitte nutzen Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder ab 16.08.2021 das Online-Portal.

 

 

Hinweis für Wahlbewerber*innen

 

Wählbarkeitsbescheinigungen können Sie im Bereich Einwohnermeldewesen einholen. Bitte buchen Sie sich dafür einen Termin über das Online-Portal.

 

Überprüfungen der Unterstützerunterschriften werden ebenfalls im Bereich Einwohnermeldewesen durchgeführt. Bitte senden Sie diese vorzugsweise auf dem Postweg. In dringenden Fällen buchen Sie sich dafür einen Termin über das Online-Portal.