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Wahl der Bürgerschaft

Die Bürgerschaft ist die Gemeindevertretung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Sie wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Ihr gehören 43 Mitglieder an.

 

Das Recht Wahlvorschläge zu unterbreiten, haben Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber.

 

Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, auch die in Greifswald gemeldeten Unionsbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. In die Bürgerschaft können Bürgerinnen und Bürger ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gewählt werden.

 

Die gesetzlichen Grundlagen

 

Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern

 

Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern