Wahl der Bürgerschaft
Die Bürgerschaft ist die Gemeindevertretung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Sie wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Ihr gehören 43 Mitglieder an.
Das Recht Wahlvorschläge zu unterbreiten, haben Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber.
Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, auch die in Greifswald gemeldeten Unionsbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. In die Bürgerschaft können Bürgerinnen und Bürger ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gewählt werden.
Die gesetzlichen Grundlagen
Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern