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Landtagswahl

 

Wahl zum 8. Landtag in Mecklenburg-Vorpommern

 

Wahltermin

 

Die Landtagswahl findet turnusmäßig frühestens 58, spätestens 61 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt (Artikel 27 Absatz 1 Landesverfassung). Der 7. Landtag Mecklenburg-Vorpommern trat am 4. Oktober 2016 zusammen.

 

Der Zeitkorridor für die Wahl zum 8. Landtag Mecklenburg-Vorpommern erstreckt sich somit vom 4. August bis zum 4. November 2021. Der Wahltag muss ein Sonntag sein (§ 3 Absatz 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V); er wird durch die Landesregierung festgelegt (§ 3 Absatz 2 LKWG M-V).

 

Die Landesregierung hat durch Beschluss vom 12. Januar 2021 als Wahltag für die Wahl des 8. Landtages für Mecklenburg-Vorpommern Sonntag, den 26. September 2021 bestimmt.

 

Quelle: Landesamt für innere Verwaltung, Die Landeswahlleiterin M-V

 

Wahlkreise

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit zur Landtagswahl in insgesamt 36 Wahlkreise eingeteilt. Davon entfallen auf den Landkreis Vorpommern-Greifswald 5 Wahlkreise.

 

Wahlkreis 1               Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Wahlkreis 29             Vorpommern-Greifswald II   (Anklam, Anklam-Land, Landhagen, Züssow)

Wahlkreis 30             Vorpommern-Greifswald III (Seebad Heringsdorf, Amt Peenestrom,
                                                                        Lubmin, Usedom-Nord, Usedom-Süd)

Wahlkreis 35             Vorpommern-Greifswald IV (Stadt Ueckermünde, Amt Am Stettiner Haff,
                                                                        Torgelow, Ferdinandshof)

Wahlkreis 36             Vorpommern-Greifswald V   (Pasewalk, Strasburg, Amt Löcknitz-Penkun,
                                                                        Uecker-Randow-Tal)

 

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Landeswahlleiterin unter folgendem Link: www.laiv-mv.de/Wahlen/Landtagswahlen/2021/

 

Hinweis für Wähler*innen

 

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst nach Erhalt aller Unterlagen erfolgen kann. Durch gesetzliche Fristen kann dies frühestens ab Mitte August erfolgen. Bitte nutzen Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder ab 16.08.2021 das Online-Portal.

 

 

Hinweis für Wahlbewerber*innen

 

Wählbarkeitsbescheinigungen können Sie im Bereich Einwohnermeldewesen einholen. Bitte buchen Sie sich dafür einen Termin über das Online-Portal.

 

Überprüfungen der Unterstützerunterschriften werden ebenfalls im Bereich Einwohnermeldewesen durchgeführt. Bitte senden Sie diese vorzugsweise auf dem Postweg. In dringenden Fällen buchen Sie sich dafür einen Termin über das Online-Portal.