Landtagswahl
Wahl zum 9. Landtag in Mecklenburg-Vorpommern
Der Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist als gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Stätte der politischen Willensbildung. Er wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten, übt die gesetzgebende Gewalt aus und kontrolliert die Arbeit von Landesregierung und Landesverwaltung.
Der Landtag besteht aus mindestens 71 Sitzen, derzeit aus 79, die nach einem Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt werden. Wahlvorschlagsberechtigt sind Parteien und Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit zur Landtagswahl in insgesamt 36 Wahlkreise eingeteilt. Davon entfallen auf den Landkreis Vorpommern-Greifswald 5 Wahlkreise.
| Wahlkreis 1 | Vorpommern-Greifswald I | die Universitäts- und Hansestadt Greifswald |
| Wahlkreis 29 | Vorpommern-Greifswald II | Stadt Anklam, die Ämter Anklam-Land, Landhagen, Züssow |
| Wahlkreis 30 | Vorpommern-Greifswald III | Gemeinden des Ostseebades Heringsdorf, die Ämter Am Peenestrom, Lubmin, Usedom-Nord und Usedom-Süd |
| Wahlkreis 35 | Vorpommern-Greifswald IV | Stadt Ueckermünde, die Ämter Am Stettiner Haff und Torgelow-Ferdinandshof |
| Wahlkreis 36 | Vorpommern-Greifswald V | Städte Pasewalk und Strasburg (Um.), die Ämter Löcknitz-Penkun und Uecker-Randow-Tal |
Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) und die Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) in der jeweils gültigen Fassung.
Wahltermin
Als Tag der Wahl zum 9. Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist durch Beschluss der Landesregierung vom 29. Juli 2025
Sonntag, der 20. September 2026
festgelegt worden.
Weitere Informationen zu den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern sind den Veröffentlichungen der Landeswahlleiterin von Mecklenburg-Vorpommern und des Kreiswahlleiters des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu entnehmen.
Homepage der Landeswahlleiterin: www.laiv-mv.de/Wahlen/Landtagswahlen/2026
Homepage des Landkreises Vorpommern-Greifswald: www.kreis-vg.de/Landkreis/Wahlen/
