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Informationen für Veranstaltende

Fischerfest Gaffelrigg
Fischerfest Gaffelrigg © Wally Pruß

Allgemeine Informationen

Anzeige einer öffentlich bemerkbaren Veranstaltung

Sollten Sie in der Universtitäts- und Hansestadt Greifswald eine öffentlich bemerkbare Veranstaltung planen, ist diese rechtzeitig, das heißt mindestens sechs Wochen vorher, anzuzeigen. 

Als zentraler Ansprechpartner für Veranstaltende steht Ihnen der Bereich Märkte und Veranstaltungen zur Verfügung. Sie reichen die Veranstaltungsanzeige bei uns ein und wir übernehmen dann alles Weitere. Dazu gehört die Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen, die Koordinierung des gesamten behördlichen Genehmigungsverfahrens und die abschließende Rückmeldung mit allen notwendigen Schreiben, Teilgenehmigungen und Hinweisen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. 

Neben den Fachbereichen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, wie z.B. Immission, Gewerbe, Brandschutz werden auch der Landkreis Vorpommern-Greifswald (Hygiene, Lebensmittelüberwachung, Abfallbehörde), die Polizei und weitere Institutionen und Behörden von uns informiert. 

Verwaltung von Veranstaltungsflächen und Suche nach passendem Veranstaltungstermin

Wir verwalten die bekannten Veranstaltungsflächen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und sind Ansprechpartner bei der Reservierung bzw. Anmietung dieser. Eine Übersicht finden Sie weiter unten.
Die Nutzung bzw. Anmietung von anderen öffentlichen Flächen und öffentlichen Straßen wird durch andere Fachbereiche bearbeitet. Auch hier können wir den entsprechenden Kontakt vermitteln.

Bewerbung von Veranstaltungen

Die Universitäts- und Hansestadt bietet die Möglichkeit die Veranstaltung im Veranstaltungskalender zu bewerben. Dort können Sie Ihre Veranstaltung selbst eintragen und mit allen notwendigen Informationen unterlegen. Diesen finden Sie hier: Veranstaltungskalender

Für die öffentliche Anbringung und Aufstellung von Werbematerial im Stadtgebiet Greifswald ist ein Vertrag mit der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH (Tel.: 03834 - 58 990) abzuschließen. Ungenehmigte Plakatierungen werden durch die Ströer Deutsche Städte Medien GmbH kostenpflichtig entfernt.

Veranstaltungen mit erhöhter Lärmbelastung

Veranstaltungen mit höherer Lärmbelastung sind bereits im Vorjahr bis zum 31. Oktober im Bereich Märkte und Veranstaltungen anzuzeigen. Wichtig dafür sind die Veranstaltungsanzeige (soweit Daten bereits bekannt) und die Anlage 2. Zu diesem Zeitpunkt müssen noch nicht alle Unterlagen vollständig sein. Die Immissionsschutzbehörde prüft anschließend, für welche Veranstaltungen besondere Lärmschutzregeln gelten.

Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachten Geräusche (Freizeitlärm-Richtlinie). Diese sieht vor, dass Anwohnende an zehn Tagen oder Nächten im Jahr eine höhere Lärmbelastung durch Veranstaltungen zugemutet werden kann. In diesem Zusammenhang spricht man von sogenannten seltenen Störereignissen. Wenn sich mehrere Veranstaltungsorte im Umfeld von schutzbedürftigen Nutzungen befinden, dürfen es in der Summe maximal zehn seltene Störereignisse sein. Endet eine Veranstaltung nach 22 bzw. 23 Uhr, dann sind unter Umständen zwei seltene Störereignisse erforderlich. Da es für manche Veranstaltungsorte deutlich mehr Interessenten gibt, entscheidet ein Losverfahren.

Sollten die zehn Termine an dem jeweiligen Ort überschritten werden, so wird versucht, die noch verbliebenen Veranstaltungen auf andere Orte umzulenken.

Für Veranstaltungen im Forum Museumshafen, im Strandbad sowie auf dem Festspielplatz An der Jungfernwiese, die während der abendlichen Ruhezeiten oder Nachtstunden stattfinden, wird üblicherweise eine messtechnische Überwachung durch ein unabhängiges und qualifiziertes Büro von der Unteren Immissionsschutzbehörde gefordert. Bei Rückfragen steht die Untere Immissionsschutzbehörde gerne zur Verfügung. Kontakt aufnehmen per E-Mail

Anzeige einer öffentlich bemerkbaren Veranstaltung

Fristen

... für die Veranstaltungsanzeige

Die Veranstaltungsanzeige muss mindestens sechs Wochen der Veranstaltung angezeigt werden. Bei größeren Veranstaltungen hat die Einreichung erheblich früher zu erfolgen. Dazu können Sie sich gerne vorher an uns wenden und die entsprechende Frist erfragen.
Die Einhaltung dieser Frist ist zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Erlaubnisverfahrens zwingend erforderlich.

... für die Anzeige von Veranstaltungen mit erhöhter Lärmbelastung

Diese Frist ist der 31. Oktober des Vorjahres. Wichtig dafür sind die Veranstaltungsanzeige (soweit Daten bereits bekannt) und die Anlage 2. Zu diesem Zeitpunkt müssen noch nicht alle Unterlagen vollständig sein. Die Frist für die Einreichung der Veranstaltungsanzeige bleibt davon unberührt.

... für die Reservierung von Veranstaltungsflächen

Sobald Sie Ihre Veranstaltung planen, die auf einer städtischen Veranstaltungs- oder anderen Fläche stattfinden soll, ist die Fläche entsprechend zu reservieren. Gerade in den Sommermonaten wird eine frühe Reservierung empfohlen.

Veranstaltungsanzeige

Die Veranstaltungsanzeige ist vollständig mit allen notwendigen Anlagen und erforderlichen Unterlagen schriftlich oder per E-Mail einzureichen. 

Formulare & Dokumente

Veranstaltungsflächen

Marktplatz
Historischer Marktplatz © Wally Pruß

Folgende Veranstaltungsflächen werden durch uns verwaltet und können reserviert und angemietet werden.

Das Strandbad Eldena wird durch den Fachbereich Gebäudemanagement verwaltet.
Kontakt aufnehmen per E-Mail

Sonstige öffentliche Flächen können Sie über die Sondernutzung erfragen.
Kontakt aufnehmen per E-Mail

Für Veranstaltungen im Forum Museumshafen, im Strandbad sowie auf dem Festspielplatz An der Jungfernwiese, die während der abendlichen Ruhezeiten oder Nachtstunden stattfinden, wird üblicherweise eine messtechnische Überwachung durch ein unabhängiges und qualifiziertes Büro von der Unteren Immissionsschutzbehörde gefordert. Bei Rückfragen steht die Untere Immissionsschutzbehörde gerne zur Verfügung. Kontakt aufnehmen per E-Mail

Forum am Museumshafen
 Anschrift:  Salinenstraße
 Fläche: 5.400 m² 
 Ausstattung: Umzäunung, natürlicher Sichtschutz durch Heckenbepflanzung 
 Untergrund: Schotter und Pflasterung
 geeignet für: Bühnenaufbauten, sehr schwere Lasten, Zelte mit Erdanker 
 Kosten:  267,04 € pro Tag

 

Lageplan Forum am Museumshafen

 

Festspielplatz an der Jungfernwiese
Anschrift: An der Jungfernwiese
Fläche: 11.244 m²
Ausstattung: Umzäunung, extra Parkfläche vorhanden
Untergrund: Schotter, Asphalt, Rasen, Einschlag von Erdnägeln möglich
Lage:

gelegen im Gewerbe- und Industriegebiet (niedrigere Auflagen im Bereich Lärmschutz)

geeignet für:

Zirkusse, Musikveranstaltungen, Bühnenaufbauten, sehr schwere Lasten, Zelte mit Erdanker etc.

Kosten: 271,07 € pro Tag

 

Lageplan Festspielplatz an der Jungfernwiese

Historischer Marktplatz

 

Anschrift  Markt
Fläche: 2.391 m² 
Ausstattung:  5 Senkelektranten mit je
  8 x 220 V 
  1 x 16 A
  1 X 32 A 
  5 Wasseranschlüsse für Steigrohre 
Untergrund: Granitstein
geeignet für: Bühnenaufbauten, sehr schwere Lasten, Zelte ohne Erdanker
Kosten: 245,09 € pro Tag

 

Lageplan Historischer Marktplatz

Fischmarkt
Anschrift: Markt
Fläche 305 m²
Ausstattuing: 2 Senkelektranten mit je (aktuell nicht vorhanden)
  8 x 220 V
  1 x 16 A
  1 x 32 A
Untergrund: Granitstein
geeignet für: Bühnenaufbauten, sehr schwere Lasten, Zelte ohne Erdanker
Kosten: 174,96 € pro Tag

 

Lageplan Fischmarkt