Bau-Turbo – Informationen für Bauinteressierte
Mit dem sogenannten Bau-Turbo (§ 246e BauGB) hat der Bundesgesetzgeber eine befristete Regelung eingeführt, die die Errichtung von Wohnraum durch beschleunigte Genehmigungsverfahren erleichtern soll. Unter bestimmten Voraussetzungen können Vorhaben zur Wohnnutzung schneller umgesetzt werden, sofern die jeweilige Gemeinde dem zustimmt.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat hierzu einen Grundsatzbeschluss gefasst, der die Anwendung des Bau-Turbos im Gemeindegebiet regelt und die maßgeblichen Rahmenbedingungen festlegt.
Für Bebauungsplangebiete und im unbeplanten Innenbereich enthält das Baugesetzbuch darüber hinaus dauerhafte Befreiungs- und Abweichungsmöglichkeiten (§ 31 Abs. 3 BauGB und § 34 Abs. 3b BauGB).
Weiterführende Informationen zum Bau-Turbo sowie zu den gesetzlichen Voraussetzungen finden Sie auf folgenden Webseiten:
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Ministerium für Inneres und Bau M-V
Der Grundsatzbeschluss der Gemeinde steht Ihnen nachfolgend als Download zur Verfügung.
