34. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Entwurf
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dessen Begründung mit Umweltbericht durch Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat in ihrer Sitzung am 21.09.2026 beschlossen, den Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans (Abgrenzung gemäß Planausschnitt) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zu veröffentlichen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung des Entwurfs der 34. Änderung des Flächennutzungsplans (Abgrenzung gemäß Planausschnitt), dessen Begründung mit Umweltbericht einschließlich Anlagen sowie der nach Einschätzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet unter der Adresse -https://www.greifswald.de/beteiligung-bauleitplanung
vom 02.11.2026 bis einschließlich 02.12.2026
Von einer angemessenen Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Absatz 2 BauGB wird abgesehen.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist zu dem Entwurf der o. g. Änderung des Flächennutzungsplans sowie dessen Begründung mit Umweltbericht abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtplanung@greifswald.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen können auch direkt auf der o. g. Internetseite über ein Formular abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 34. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden der Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans (Abgrenzung gemäß Planausschnitt), dessen Begründung mit Umweltbericht einschließlich Anlagen sowie die nach Einschätzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen durch öffentlichen Auslegung während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist im Stadtbauamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Abteilung Stadtentwicklung/untere Denkmalschutzbehörde, Markt 15, 17489 Greifswald zur Einsicht zu folgenden Zeiten ausgelegt:
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bestandteil der zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch die folgenden, nach Einschätzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
- Stellungnahme der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Untere Immissionsschutzbehörde vom 01.07.2026 zum Vorentwurf zum Belang des Lärmimmissionsschutzes,
- Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Sachgebiet Brand- und Bevölkerungsschutz vom 30.06.2026 zum Vorentwurf zu den Belangen der Kampfmittel- und der Hochwassergefährdung,
- Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Sachgebiet Wasserwirtschaft vom 30.06.2026 zum Vorentwurf zum Belang des Gewässerschutzes,
- Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Sachgebiet Naturschutz vom 09.07.2026 zum Vorentwurf zu den Belangen des Bodenschutzes und zum westlich des Plangebiets gelegenen Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung,
- Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern, Dienststelle Stralsund vom 26.06.2026 zum Vorentwurf zum Belang des Küsten- und Hochwasserschutzes sowie des anlagenbezogenen Immissionsschutzes und Abfallrechts,
- Stellungnahme des Abwasserwerkes Greifswald vom 17.06.2026 zum Vorentwurf zum Belang der Abwasserbeseitigung,
- Stellungnahme des Wasser- und Bodenverband „Ryck-Ziese“ vom 23.06.2026 zum Vorentwurf zum Belang der Entwässerung,
- Stellungnahme der Regio Infra Nord-Ost GmbH & Co. KG vom 24.06.2026 zum Vorentwurf zum Belang der Anfälligkeit für schwere Unfälle.
Zum Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung:
- Informationen zu Wirkungen in Hinblick auf Lebens- und Arbeitsbedingungen,
- Informationen zu Lärmimmissionen als Verkehrs-, Gewerbe- und Freizeitlärm,
- Informationen zur Überflutungsgefährdung. - Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
- Informationen zu vorhandenen Biotoptypen, Natur und Landschaft und zum naturschutzrechtlichen Ausgleich,
- Informationen zum Vorkommen relevanter Artengruppen und zu artenschutzrechtlichen Maßnahmen,
- Aussagen zur biologischen Vielfalt. - Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche:
- Informationen zur Inanspruchnahme von Fläche. - Auswirkungen auf das Schutzgut Boden:
- Informationen zur Schutzwürdigkeit des Bodens und zum Moor- bzw. Torfschutz. - Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser:
- Informationen zum Schutz von Bodenfeuchte bzw. Schichtenwasser und zum Wasserschutz. - Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima:
- Aussagen zu Luftqualität und Klima,
- Aussagen zur Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung. - Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft:
- Informationen zum Landschaftsbild und zu Grünflächen. - Auswirkungen auf Schutzgebiete und geschützte Biotope:
- Aussagen zum westlich des Plangebiets gelegenen Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung,
- Aussagen zu geschützten Biotopen. - Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter:
- Informationen zu Bau- und Bodendenkmalen sowie zum Stadtbild,
- Aussagen zu baulichen Anlagen. - Wechselwirkungen und kumulierende Wirkungen:
- Aussagen zur Wechselwirkung der Schutzgüter Wasser, Boden, Mensch und Sachgüter im Zusammenhang von Moordegradierung und Geländeabsackungen,
- Aussagen zu kumulierender Wirkung von Lärmimmissionen in Form von Verkehrs-, Gewerbe- und Freizeitlärm. - Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen:
- Informationen zur Gefahr von schweren Unfällen beim Bahnbetrieb,
- Aussagen zur sonstigen Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen.
Die für die Planung zugrunde liegenden Vorschriften sowie die zur Anwendung kommenden Bestimmungen und DIN-Normen können beim Stadtbauamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Markt 15, 17489 Greifswald eingesehen werden.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die zur Veröffentlichung bestimmten Unterlagen werden auch in das Bau- und Planungsportal M-V unter der Adresse - https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal - eingestellt.
Auf die Datenschutzhinweise der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird ausdrücklich aufmerksam gemacht - https://www.greifswald.de/de/datenschutzhinweise.
