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Änderung bei den Wohngeld-Onlinediensten ab November 2026
Das digitale Angebot für das Wohngeld wird grundlegend gestrafft und nutzerfreundlicher gestaltet. Ab dem 4. November 2026 wird die Struktur der bereitgestellten Onlinedienste bundesweit optimiert, um die digitalen Verwaltungsabläufe effizienter zu bündeln.
Betroffen von der Umstellung sind die beiden Onlinedienste:
- Wohngeld Mietzuschuss – Änderungsmitteilung
- Wohngeld Lastenzuschuss – Änderungsmitteilung
Diese werden ab dem 4. November 2026 nicht mehr separat zur Verfügung stehen. Stattdessen werden die bisher getrennten Änderungsmitteilungen künftig direkt innerhalb des jeweiligen Wohngeld-Erhöhungsantrags abgebildet. Durch diese Zusammenführung wird das digitale Antragsverfahren kompakter gestaltet.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies keine Einschränkung im digitalen Service: Die Möglichkeit, relevante Änderungen im laufenden Wohngeldbezug online zu übermitteln, bleibt grundsätzlich bestehen.

