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Pressemitteilungen 05.01.2023 – Beantragung, Verlängerung und Bezahlung von Bewohnerparkausweisen ab sofort auch online möglich

Blick in die Mühlenstraße mit parkenden Autos
Blick in die Mühlenstraße mit parkenden Autos, Foto: Wally Pruß

Die Stadtverwaltung Greifswald bietet gleich zu Jahresbeginn einen neuen Onlineservice an: Ab sofort haben Bewohnerinnen und Bewohner von Greifswald die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis online zu beantragen, zu verlängern und auch gleich zu bezahlen. Die Gesamtgebühr kann direkt bei der Antragstellung elektronisch per Kreditkarte, mit GiroPay oder SEPA-Lastschrift beglichen werden.

Der Bewohnerparkausweis und der Zuteilungsbescheid werden anschließend nach Prüfung und Genehmigung des Antrages postalisch zugesandt. Für den Zeitpunkt der erneuten Antragstellung ist das Ablaufdatum des bisherigen Parkausweises entscheidend, sodass erfahrungsgemäß etwa 4 Wochen vorher ein Folgeausweis beantragt werden sollte.

Einen Bewohnerparkausweis können alle Bürgerinnen und Bürger erhalten, die ihren Hauptwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkbereich der Universitäts- und Hansestadt Greifswald haben. Dies gilt ebenso für Bewohnerinnen und Bewohner, die hauptberuflich in Greifswald arbeiten und hier nachweislich eine Wohnung nutzen, ihren Hauptwohnsitz jedoch nicht nach Greifswald verlegen können.​

Im Stadtgebiet sind derzeit 12 Bewohnerparkzonen ausgewiesen. Mit der neuen Parkgebührenordnung, die seit 1.1.2023 gilt, wurden die Parkzonen 1 und 2 zur Parkzone 1 zusammengefasst. Für die Anwohnerinnen und Anwohner der Innenstadt vergrößert sich damit der Bereich, in dem sie ihr Auto abstellen können. Anwohner, die zurzeit einen Bewohnerparkausweis für die Zone 2 besitzen, können bis zum Ablauf des Parkausweises in der neue Zone 1 (setzt sich aus den ehemaligen Zonen 1 + 2 zusammen) parken. Eine Umbeschilderung der Zonen erfolgt aktuell und wird in den nächsten Tagen abgeschlossen sein.