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Greifswald führt rückwirkend zum 1. März 2026 erstmals qualifizierten Mietspiegel ein

28.04.2026
Qualifizierter Mietspiegel von Bürgerschaft beschlossen© Wally Pruß

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald schafft eine neue Grundlage zur Orientierung bei ortsüblichen Vergleichsmieten. Die Bürgerschaft hat gestern erstmals einen qualifizierten Mietspiegel beschlossen. Er wird zum 1. Mai veröffentlicht und gilt rückwirkend zum 1. März 2026. Er ersetzt den bisherigen einfachen Mietspiegel.

„Der Wohnungsmarkt in Greifswald ist angespannt. Umso wichtiger sind verlässliche und klare Orientierungshilfen sowohl für die Mietparteien als auch die Vermieterinnen und Vermieter.“, meint Baudezernent Achim Lerm. „Der qualifizierte Mietspiegel sorgt für mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz und gibt allen Beteiligten Sicherheit. Das hilft, Konflikte zu vermeiden und für alle faire Bedingungen zu sichern.“ 

Deutlicher Unterschied zum bisherigen Mietspiegel
Der neue Mietspiegel geht deutlich über den bisherigen einfachen Mietspiegel hinaus. Er erfüllt gesetzliche Vorgaben und basiert auf wissenschaftlich anerkannten Methoden. Die Grundlage bildet eine repräsentative Befragung sowohl von Mietparteien als auch von Vermieterinnen und Vermietern. Im Herbst vergangenen Jahres wurden dafür 1.450 zufällig ausgewählte Haushalte angeschrieben, auch rund 930 Adressdaten der großen Wohnungsunternehmen WVG und WGG wurden abgefragt. Insgesamt flossen 7.300 Datensätze in die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete ein. Das Ergebnis bildet die tatsächlichen Mietpreise in Greifswald wesentlich genauer ab. 

Der qualifizierte Mietspiegel ist zudem rechtlich verbindlich. Gerichte erkennen ihn als Grundlage bei mietrechtlichen Auseinandersetzungen an. Aufgrund der neuen Erhebungs- und Berechnungsmethode lassen sich die Ergebnisse nicht mit früheren Mietspiegeln vergleichen. 

So wird die Miete berechnet
Auf Grundlage der vorliegenden Daten wird zunächst die Basismiete (Nettokaltmiete) entsprechend der Wohnungsgröße ermittelt. Anschließend werden Zu- und Abschläge berücksichtigt, etwa für Baujahr, Ausstattung oder energetischen Zustand. Heiz- und Betriebskosten sind nicht enthalten. Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Wohnungen in Greifswald, die bis zum 31. Juli 2025 bezugsfertig wurden. Er umfasst Wohnungen mit einer Größe zwischen 20 und 130 Quadratmetern.

Ausgenommen sind unter anderem Neubauten ab August 2025, öffentlich geförderte Wohnungen, Wohngemeinschaften, möblierte Wohnungen sowie Wohnraum in Heimen oder mit Sonderkonditionen wie Dienst- und Werkwohnungen sowie Geschäftsräume.

Der Mietspiegel wurde durch das Hamburger Forschungsinstitut FUB IGES im Auftrag der Stadt erstellt, begleitet durch eine Arbeitsgruppe bestehend aus Verwaltung, Wohnungswirtschaft und Mieterseite. Der qualifizierte Mietspiegel gilt zunächst bis zum 29. Februar 2028.

Ab 28. April 2026 stellt die Stadt den Mietspiegel kostenfrei als Broschüre und online auf der Internetseite der Stadt (www.greifswald.de/mietspiegel) zur Verfügung. Ergänzend wird ein Online-Mietpreisrechner angeboten. Damit können Nutzerinnen und Nutzer die ortsübliche Vergleichsmiete für ihre Wohnung selbst berechnen. Eine ausführliche Dokumentation legt die Datenerhebung und Auswertung offen.