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Pressemitteilungen 27.11.2019 – Greifswalder Winterdienst auf Schnee und Eis vorbereitet

mit Salz gefüllte Big Bags
mit Salz gefüllte Big Bags, Foto: Pressestelle

Der Greifswalder Winterdienst ist für die kalte Jahreszeit gut gerüstet. „Die Materiallager sind gefüllt, die Technik ist einsatzbereit, der Dienstplan für die Mitarbeiter steht“, informierte der technische Leiter des Bauhofs, Uwe Adam. Es habe bereits eine erste Kontrollfahrt Ende Oktober/Anfang November gegeben, ein richtiger Einsatz sei aber noch nicht nötig gewesen.

Jeweils 14 Mitarbeiter in zwei Schichten stehen bereit

Insgesamt 28 Mitarbeiter kümmern sich in zwei Schichten um den Winterdienst. Bei starkem Frost und Schneefall kann noch eine dritte Schicht hinzugezogen werden, um rund um die Uhr für freie Straße zu sorgen. Einige Mitarbeiter, so genannte Handarbeitskräfte, halten insbesondere Kreuzungsbereiche, Bushaltestellen und Übergänge frei von Schnee und Eis. Pro Schicht sind 3 Lkw, 6 Multicars, 3 Kleintraktoren und ein Bagger im Einsatz. Zudem stehen drei große Aufsatzstreuer mit der entsprechenden Vorrichtung für LKW zur Verfügung. Auch die Feuchtsalzstreuer stehen bereit. „Die Technik wurde im Vorfeld überprüft, sie ist schon seit Ende Oktober einsatzbereit“, so Uwe Adam.

Das Silo ist mit 240 Tonnen Salz gut gefüllt. Zusätzlich stehen noch einmal rund 300 Tonnen Salz in so genannten Big Bags bereit. Hinzu kommen 250 Tonnen Sand und 25  Tonnen Granulat für den Boulevard.

Auf dem Riems hat die Stadt den Winterdienst wieder an eine private Firma übertragen, in Friedrichshagen wird der Schnee durch eine Fremdfirma geräumt, das Streuen übernimmt die Stadt. Insgesamt sind im Tourenplan der Stadt 165 Kilometer Straße und 50 Kilometer Geh- und Radwege aufgenommen.

Anlieger sind in der Pflicht

Der städtische Winterdienst beräumt allerdings nur jene Straßen, die auch gereinigt werden. Welche das sind, regelt die Straßenreinigungssatzung:

Für verkehrsberuhigte Straßen und Anliegerstraßen sind die Anwohner und Eigentümer  selbst verantwortlich. Sie müssen die Straße jeweils bis zur Fahrbahnmitte  räumen. Auch der Winterdienst auf den Gehwegen, den gemeinsamen Geh-und Radwegen sowie auf Gehwegen mit dem Zeichen „Radfahrer frei“ ist auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Die getrennt vorhandenen Radwege werden durch die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs beräumt. Der Schnee darf allerdings nicht auf die Straße geschoben werden, sondern muss auf den Grundstücken der Anlieger gelagert werden. Zum Streuen dürfen nur abstumpfende Mittel wie Sand, Kies und Split benutzt werden, Salz oder Asche sind nicht erlaubt. Die Stadt führt entsprechende Kontrollen durch. Wer seinen Pflichten trotz Mahnung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld zwischen 50 und 100 Euro rechnen.
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