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Pressemitteilungen 15.06.2023 – Ministerium weist Rechtsaufsichtsbeschwerde der CDU-Fraktion wegen der Gestaltung der Abstimmungsbenachrichtigungen für den Greifswalder Bürgerentscheid zurück

Blick auf den Marktplatz mit dem Rathaus im Hintergrund
Foto: Wally Pruß

Bereits während der Bürgerschaftssitzung vom 05.06.2023 wies die CDU-Fraktion darauf hin, dass sie beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern eine Rechtsaufsichtsbeschwerde eingereicht habe. Die Rechtsaufsichtsbeschwerde wurde nun mit Schreiben vom 15.06.2023 vollumfänglich vom Ministerium zurückgewiesen und für unbegründet erklärt. Seitens des Ministeriums wird klar ausgeführt, dass ein Rechtsverstoß des Oberbürgermeisters nicht zu erkennen ist.

Die CDU-Fraktion hatte bemängelt, dass die bereits versandten Abstimmungsbenachrichtigungen zum anstehenden Bürgerentscheid nicht das Thema oder die abzustimmende Fragestellung enthielten. Darin wollte die CDU-Fraktion einen Verstoß gegen geltendes Recht und demokratische Grundsätze erkennen. In vergleichbarer Weise mahnte auch das Bürgerschaftsmitglied Grit Wuschek in der Sitzung vom 05.06. einen dahingehenden Rechtsverstoß an.

Die Stadtverwaltung wies bereits in ihrer rechtlichen Stellungnahme vom 09.06. jegliche Vorwürfe ausführlich zurück.

Das Ministerium führt im Antwortschreiben nunmehr aus, dass insbesondere aus dem eindeutigen Wortlaut des § 17 der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung (KV DVO) „[…] keine rechtliche Verpflichtung, in der Abstimmungsbenachrichtigung eine wie auch immer geartete thematische Bezeichnung des Bürgerentscheides oder gar die zu entscheidende Frage aufzuführen […]“ bestehe. Eine derartige Rechtspflicht sei den geltenden Rechtsvorschriften und insbesondere den von der CDU-Fraktion aufgeführten Verwaltungsvorschriften nicht zu entnehmen.

Der Oberbürgermeister sieht sich, nachdem nun die zweite Rechtsaufsichtsbeschwerde der CDU-Fraktion in Bezug auf den Bürgerentscheid zurückgewiesen wurde, ein weiteres Mal bestätigt. Etwaige Zweifel in Bezug auf die Durchführung des unmittelbar bevorstehenden Bürgerentscheids konnten mit der rechtlichen Stellungnahme des Ministeriums ausgeräumt werden. Die Bürger und Bürgerinnen werden weiterhin dazu aufgerufen, sich an der Abstimmung zu beteiligen.