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Nachtragshaushalt 2026 tritt in Kraft – Greifswald erfüllt Auflagen der Rechtsaufsicht

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald verfügt seit dem 1. Juli 2026 über einen rechtskräftigen Nachtragshaushalt für das Jahr 2026. Damit kann die Stadt fast alle ihrer geplanten Ausgaben und Projekte auf einer gesicherten Grundlage umsetzen.
Grundlage ist die Entscheidung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde vom 26. Mai 2026. Diese ist jedoch an Bedingungen geknüpft. So wurde die Stadt verpflichtet, im laufenden Haushalt – also bei den Ausgaben– insgesamt 4 Millionen Euro zu sparen oder Einnahmen zu erhöhen. Investitionen, etwa in Schulen, Straßen oder andere Bauprojekte, sind davon nicht betroffen.
Ein Teil der Vorgabe ist bereits erfüllt: Rund 1,26 Millionen Euro werden durch zusätzliche Erträge erzielt, unter anderem durch höhere Einnahmen aus der Vergnügungs- und Übernachtungssteuer, Erstattungen anderer Gemeinden für den abwehrenden Brandschutz sowie einen höheren Beitrag aus dem städtischen Finanz- und Beteiligungsmanagement.
Für die noch fehlenden 2,74 Millionen Euro wurden zunächst anteilig Ausgaben in allen Ämtern gesperrt. Bis zum 3. August 2026 legen die Fachbereiche nun fest, mit welchen konkreten Maßnahmen diese Einsparungen oder Mehreinnahmen erreicht werden können. Über die Ergebnisse wird die Stadtverwaltung anschließend informieren.
Durch die Kombination aus zusätzlichen Einnahmen und Einsparungen erfüllt die Stadt die Auflage der Rechtsaufsichtsbehörde. Damit konnte der Nachtragshaushalt wie geplant zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
