Navigation und Service der Hansestadt Greifswald

Springe direkt zu:

Inhalt Hauptnavigation Suche
Menü öffnen/schliessen

Presseportal

Pressemitteilungen 28.09.2023 – Schulanmeldungen für Erstklässler ab 1.Oktober 2023

Die Online-Anmeldung für Kinder, die im nächsten Jahr zur Schule kommen, startet am 1. Oktober 2023. Über den Link https://umfragen.greifswald.de/Schulanmeldung/  können Eltern bis 31. Oktober über ein elektronisches Formular alle benötigten Daten eingeben, Unterlagen hochladen und die gewünschte Erst- und Zweitwunschschule auswählen. Darüber hinaus besteht für alle Eltern weiterhin die Möglichkeit, direkt in die jeweilige Schule zu gehen und die Kinder dort anzumelden. Dieser Anmeldetag ist an allen kommunalen Grundschulen der 18. Oktober von 14:00 bis 18:00 Uhr.

Für das Anmeldeprozedere an Schulen in freier Trägerschaft gilt folgende Regelung des Landes:
Laut § 43 Schulgesetz M-V (Punkt 9.3 und 9.3.4 der Verwaltungsvorschrift „Arbeit in der Grundschule”) sind Eltern verpflichtet, ihr Kind bei einer Grundschule in Trägerschaft der Universität- und Hansestadt Greifswald mit Erst- und Zweitwunsch anzumelden.
Die Anmeldung an den Schulen, deren Schulträgerschaft nicht bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald liegt, ist separat und zusätzlich bei diesen Schulen vorzunehmen.
Die freien Schulen müssen der Universitäts- und Hansestadt spätestens bis zum 31.01.2024 die Kinder melden, welche sie aufnehmen werden.

Schulpflichtig zum Schuljahr 2024/25 sind alle Kinder, die spätestens am 30. Juni 2024 sechs Jahre alt werden. Das Amt für Bildung, Kultur und Sport hat bereits alle betroffenen Eltern angeschrieben und über die Möglichkeiten der Anmeldung und die notwendigen Unterlagen informiert. Für die Online-Anmeldung erhielt jede Familie eine Seriennummer für jedes anzumeldende Schulkind.

Für den Erhalt eines Schulplatzes ist nicht die Reihenfolge der Anmeldungen ausschlaggebend. Gemäß § 51 SchulG der Schulpflichtverordnung M-V entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, erfolgt die Zuordnung der Schulplätze nach dem Entfernungsprinzip unter angemessener Berücksichtigung von Härtefällen. Die Information, welche Schule das Kind letztlich besucht, erhalten die Eltern bis April/Mai 2024, wenn sämtliche Anmeldungen gesichtet und weitere Prüfungen oder Einschulungstests, abgeschlossen sind.