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Pressemitteilungen 23.09.2016 – Wettbewerb Kunst am Karl-Marx-Platz ohne Realisierungsempfehlung abgeschlossen - Entwürfe können im Kulturamt betrachtet werden

Der im Juni dieses Jahres von der Stadt Greifswald ausgelobte Kunstwettbewerb hatte zum Ziel, in einem beschränkten Wettbewerbsverfahren einen Entwurf für ein Kunstwerk zu finden. Es soll auf dem neugestalteten Karl-Marx-Platz installiert werden. Die Jury hatte fünf Arbeiten zu bewerten. Der Wettbewerb wurde ohne Empfehlung für eine Realisierung abgeschlossen, da sich die Jury nicht entscheiden konnte, aus den Wettbewerbsarbeiten heraus eine Empfehlung zur Umsetzung zu geben. 

Diese Entscheidung traf am Mittwoch, dem 21. September, eine Jury, der fünf Fachpreisrichter/innen und vier Sachpreisrichter/innen angehörten, unter ihnen der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Dr. Stefan Fassbinder sowie Jörg Hochheim, Bausenator der Stadt Greifswald.

Die Stadt als Ausloberin, vertreten durch das Kulturamt, in Abstimmung mit der AG „Kunst im öffentlichen Raum“, hatte Anfang Juni 2016 Künstler/innen eingeladen hatte, sich am beschränkten Kunstwettbewerb „Kunst am Westend“ zu beteiligen. Für die Realisierung des Kunstwerkes stand dem Gewinnerentwurf eine Summe von 20.000 Euro (brutto) zur Verfügung.

Die Entwürfe können vom 28. bis zum 30. September in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr im Kulturamt, Goethestraße 2 a, Beratungssaal im Erdgeschoss betrachtet werden.

 Inszenierung eines neuen Wettbewerbes

Da sich alle am Verfahren Beteiligten einig waren, dass der neugestaltete Karl-Marx-Platz ein Kunstwerk verdient, wurden seitens der Stadtverwaltung Überlegungen geäußert, den Wettbewerb erneut, dann jedoch mit einer größeren Realisierungssumme sowie in einem größeren Auswahlverfahren, durchzuführen. Da für dieses neue Wettbewerbsverfahren dann die Mittel aus der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme der Universitäts- und Hansestadt Greifswald „Innenstadt und Fleischervorstadt -  Umgestaltung Karl-Marx-Platz“ nicht mehr zur  Verfügung stehen, muss auch die  Bürgerschaft beraten, inwieweit für diese Maßnahme kommunale Mittel verwendet werden sollen.