Wohnen & Umzug
Hier können Sie bestimmte Anliegen zum Einwohnermeldewesen online erledigen. Dies umfasst die registrierte Erfassung von Wohn- und Personendaten, die Pflicht zur Anmeldung und Abmeldung von Bürgern bei Umzügen sowie die Bereitstellung von Daten für Verwaltungsprozesse und die öffentliche Planung.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Beantragung einiger Verwaltungsleistungen dieser Kategorie die AusweisApp2 des Bundesministerium des Inneren auf Ihrem Endgerät installiert haben müssen.
- Führungszeugnis beantragen
- Übermittlungssperre beantragen
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Umzug voranmelden
- Zuzug voranmelden
- Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises beantragen
- Statusabfrage hoheitlicher Dokumente beantragen
- Nebenwohnung Anmeldung beantragen
- Nebenwohnung Abmeldung beantragen
- Statuswechsel beantragen
Damit Sie die elektronische Wohnsitzanmeldung nutzen können, benötigen Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte sowie die dazugehörige PIN, ein NFC-fähiges Smartphone mit installierter Ausweis-App oder ein Kartenlesegerät, ein BundID-Konto und die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters.
Eine detaillierte Anleitung zu den einzelnen Schritten zur Durchführung der elektronischen Wohnsitzanmeldung sowie weiteren Informationen zu Online-Ausweisen mit Ausweiskarte und der eID-Karte für Bürger der EU und des EWR finden Sie unter den entsprechenden Verlinkungen.
Hinweise zur Landtagswahl am Sonntag, dem 20.09.2026
Anmeldung mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
1. Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern von einer Gemeinde in die andere
Sollten Sie als Deutsche oder Deutscher nach Greifswald ziehen, vorher in Mecklenburg-Vorpommern gewohnt haben und sich zwischen dem 15.08.2026 und 28.08.2026 mit Hauptwohnung anmelden, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Aufnahme in das hiesige Wählerverzeichnis zu stellen. Bitte informieren Sie die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter, bei der Anmeldung. Der Antrag muss bis 28.08.2026 im Wahlbüro eingereicht sein, um berücksichtigt zu werden. Sollten Sie sich ab dem 29.08.2026 in der Universitäts- und Hansestadt anmelden, ist eine Aufnahme in das hiesige Wählerverzeichnis nicht mehr möglich.
2. Zuzug aus der Bundesrepublik Deutschland/dem Ausland (nicht aus M-V)
Alle Wahlberechtigten, die am 14.08.2026 bei der Meldebehörde mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Sollten Sie als Deutsche oder Deutscher bis zum 14.08.2026 nach Greifswald ziehen, vorher nicht im Land Mecklenburg-Vorpommern gewohnt haben und sich im Zeitraum vom 15.08.2026 bis zum 28.08.2026 anmelden, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Aufnahme in das hiesige Wählerverzeichnis zu stellen. Bitte informieren Sie die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter, bei der Anmeldung. Der Antrag muss bis 28.08.2026 an die Gemeindewahlbehörde, Wahlbüro eingereicht sein, um berücksichtigt zu werden.
Zur Beantragung der elektronischen Wohnsitzanmeldung gelangen Sie hier:
- elektronische Wohnsitzanmeldung beantragen
In der Meldebehörde der Stadtverwaltung Greifswald haben Sie die Möglichkeit verschiedene Wohngeldleistungen als Mieter (Mietzuschuss) zu beantragen oder als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie (Lastenzuschuss) zu erhalten. Benötigen Sie weitere Informationen zum Wohngeld? Dann nutzen Sie gerne die weiterführenden Informationen unter: Wohngeld und Wohnberechtigungsschein.
- Wohngeld als Mieter (Mietzuschuss): Erstantrag beantragen
- Wohngeld als Mieter (Mietzuschuss): Weiterleistungsantrag beantragen
- Wohngeld als Mieter (Mietzuschuss): Erhöhungsantrag beantragen
- Wohngeld als Mieter (Mietzuschuss): Änderungsmitteilung beantragen
- Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie (Lastenzuschuss): Erstantrag beantragen
- Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie (Lastenzuschuss): Weiterleistungsantrag beantragen
- Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie (Lastenzuschuss): Erhöhungsantrag beantragen
- Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie (Lastenzuschuss): Änderungsmitteilung beantragen
