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Anhängerverzeichnis: Änderung der Eintragung beantragen
Volltext
Wenn Sie mehrere Anhänger besitzen, können Sie bei der zuständigen Behörde ein Anhängerverzeichnis beantragen. Dieses führt alle auf Sie zugelassenen Anhänger auf. Das Anhängerverzeichnis ersetzt alle Zulassungsbescheinigungen Teil 1.
Wenn sich die Anzahl Ihrer Anhänger ändert, müssen Sie Ihr Anhängerverzeichnis ändern. Sie müssen der zuständigen Behörde melden, wenn Sie:
- Anhänger neu zulassen
- Anhänger abmelden
Dann wird das Anhängerverzeichnis entsprechend berichtigt oder ergänzt.
Ebenso müssen Sie Änderungen melden, die Bestandsfahrzeuge betreffen, zum Beispiel:
- Änderungen zum Standort der Fahrzeuge
- Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse oder der Stützlast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen
Für die Änderungen müssen Sie das Anhängerverzeichnis bei der Zulassungsstelle vorlegen. Wenn Sie Mehrfachausfertigungen beantragt haben, müssen Sie diese ebenso vorlegen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 15 Absatz 1 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeugzulassungsverordnung - FZV)
- Gebührennummer 232 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 16 Absatz 1 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeugzulassungsverordnung - FZV)
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I eines jeden Anhängers
Voraussetzungen
Sie besitzen mehr als einen Kraftfahrzeuganhänger.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
12.10.2026
Zuständige Stelle
Untere Fahrzeugzulassungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte
Kosten
Gebühr (Berichtigung oder Ergänzung eines Anhängerverzeichnisses je Fahrzeug) : EUR 2,60
Gebühr (Jede weitere Ausfertigung eines Anhängerverzeichnisses) : EUR 1,00
