Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Über das Hinweisgebersystem (BKMS) können Sie dem Bundeskartellamt Hinweise geben, insbesondere
Ihre Kontaktdaten werden nicht erfasst, Sie bleiben anonym. Wenn Sie Ihren Hinweis abgegeben haben, können Sie einen geschützten persönlichen Briefkasten einrichten. Über diesen Briefkasten können Sie auch anonym mit dem Bundeskartellamt in Kontakt bleiben. Dies ist für die Bearbeitung des Vorgangs in der Regel sehr hilfreich.
Über den Postkasten
keine
keine
keine
Sie können auf der Internetseite des Hinweisgebersystems (BKMS) Ihre Meldung online eingeben:
Wenn Sie Ihren Hinweis abschicken, bestätigt das Bundeskartellamt in der Regel am nächsten Werktag den Eingang Ihres Hinweises.
Um Ihren Hinweis zu prüfen und zu bearbeiten, braucht das Bundeskartellamt in der Regel zwischen 1 bis 6 Wochen.
keine
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Fax: 0228 9499400
Telefon: 0228 94990
Servicezeiten
Montag bis Freitag: 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13:00 bis 16:00 Uhr
Bundeskartellamt über das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS)
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telelefon: 0228 9499386
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Sie können dem Bundeskartellamt anonym Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht übermitteln und Rückmeldungen dazu erhalten.