Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Es besteht die Möglichkeit zur Förderung der Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung, die insbesondere geeignet sind, zur Entwicklung einer Kultur des lebenslangen Lernens beizutragen.
Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung des einheitlichen Vordrucks mit Antragsbegründung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, Außenstelle Rostock einzureichen.
Der Antrag muss eine detaillierte Darstellung des Vorhabens, einen Finanzierungsplan, Erklärungen über bewilligte oder abgelehnte Förderungen durch andere Zuwendungsgeber, ggf. Kopien der Satzung, des Nachweises der Gemeinnützigkeit u. ä. Unterlagen enthalten. Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Besteht die ausnahmsweise Notwendigkeit, vor Bewilligung der Zuwendung mit der Maßnahme zu beginnen, ist die Zustimmung der Bewilligungsbehörde einzuholen.
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock
Tel.: 0381 122-289
Fax: 0381 122-1998
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 9.8.2007