Approbation als "Psychotherapeut/in": Verzichtserklärung abgeben

Volltext

Die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist eine uneingeschränkte staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs.

Wenn Sie als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut Ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben möchten, können Sie auf die Approbation verzichten. Dazu geben Sie eine schriftliche Erklärung bei Ihrer zuständigen Stelle ab. Die einmal abgegebene Erklärung können Sie nicht widerrufen.

Auf die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung oder zur partiellen Berufsausübung können Sie ebenfalls verzichten.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Verzichtserklärung

Voraussetzungen

  • Sie knüpfen Ihren Verzicht auf die Approbation an keine bestimmte Bedingung.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich freigegeben am

21.07.2026

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern (Landesprüfungsamt)