Approbation als "Zahnärztin" oder "Zahnarzt": Verzichtserklärung abgeben

Volltext

Die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt ist eine uneingeschränkte staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs.

Wenn Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt Ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben möchten, können Sie auf die Approbation verzichten. Dazu geben Sie eine schriftliche Erklärung bei Ihrer zuständigen Stelle ab. Die einmal abgegebene Erklärung kann nicht einseitig zurückgenommen oder widerrufen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Verzichtserklärung

Voraussetzungen

  • Sie knüpfen Ihren Verzicht auf die Approbation an keine bestimmte Bedingung.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich freigegeben am

21.07.2026

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern (Landesprüfungsamt)