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Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
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Volltext
Wenn Sie Beamtin oder Beamter bei einem deutschen Dienstherrn sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Zu den Dienstherren können zum Beispiel gehören:
- der Bund
- die Bundesländer
- Gemeinden
Die Aufenthaltserlaubnis bietet sich für Sie vor allem an, wenn
- Sie Hochschullehrerin oder Hochschullehrer sind und in das Beamtenverhältnis berufen wurden oder
- im wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereich arbeiten.
Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für die Dauer von 3 Jahren erteilt, es sei denn für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ist ein kürzerer Zeitraum vorgesehen.
Nach Ablauf der 3 Jahre haben Sie die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Dabei handelt es sich um ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Ihr Dienstherr, der Sie nach Deutschland holen möchte, kann mit Ihrer Vollmacht bei der Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen, mit dem Ihre Einreise erleichtert und beschleunigt werden kann.
Handlungsgrundlage(n)
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Unter Umständen müssen Sie an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt.
Die Bundesagentur für Arbeit muss der Beschäftigung nicht zustimmen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Ablehnungsbescheid.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Fachlich freigegeben am
11.09.2026
Fristen
Geltungsdauer (Die Aufenthaltserlaubnis wird für 3 Jahren erteilt, wenn Sie nicht kürzer im Bundesgebiet arbeiten sollen. Danach können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.) : 3 Jahr(e)
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden (Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis beantragen.) : 8 Woche(n)
Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)
Kosten
Gebühr (Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Gebühr befreit werden oder Sie zahlen eine ermäßigte Gebühr.) : EUR 100,00
Gebühr (Zweckwechsel: Wenn Sie eine bestehende Aufenthaltserlaubnis ändern, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, mit der Sie als Beamtin oder Beamter bei einem deutschen Dienstherrn angestellt sind.) : EUR 98,00
