Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Aufnahme in den Medienverteiler beantragen
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Immer mehr Kommunen informieren ihre Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, wichtige Hinweise und amtliche Bekanntmachungen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Informationsangebote, wie beispielsweise als Amtsblatt, Newsletter, Bürgerbrief oder E-Mail-Verteiler, erfolgt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.
Bürgerinnen und Bürger, die solche Informationsangebote nutzen möchten, wenden sich bitte direkt an ihre zuständige Kommune. Dort erhalten sie Auskunft über die verfügbaren Informationsdienste sowie die jeweiligen Anmelde- und Bezugsmöglichkeiten.
Fachlich freigegeben durch
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Kommune, in deren kommunalen Medienverteiler Sie aufgenommen werden möchten.
