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Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis).
Dies bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Es zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden (Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.
die Gebühren richten sich nach den Regelungen im jeweiligen Bundesland
Das Certificate of good standing können Sie nur bei der jeweils zuständigen Behörde beantragen.
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Referat IV A – Berufe im Gesundheitswesen; Landesprüfungsamt
05.11.2020
Geltungsdauer (Gültigkeitsdauer: 3 Monate, im Übrigen sind keine Fristen zu beachten) : 3 Monat(e)