Ausstellung eines Anhängerverzeichnisses beantragen

Volltext

In der Regel brauchen Sie für jedes Fahrzeug, mit dem Sie auf öffentlichen Straßen fahren wollen, eine Zulassung. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (der frühere Fahrzeugschein), die Sie bei der Zulassung erhalten, müssen Sie bei jeder Fahrt mitführen.

Das gilt auch für Anhänger. Wenn Sie mehrere Anhänger halten, können Sie bei der zuständigen Behörde ein Anhängerverzeichnis beantragen. Dieses gilt für alle auf Sie zugelassenen Anhänger.

Bei der Fahrt können Sie statt der jeweiligen Zulassungsbescheinigung Teil 1 auch das Anhängerverzeichnis mit sich führen.

Das Verzeichnis enthält Ihren Namen und Ihre Anschrift sowie die jeweilige:

  • Marke des Anhängers
  • Fahrzeugklasse
  • Art des Aufbaus
  • Leermasse
  • zulässige Gesamtmasse
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • Datum der ersten Zulassung
  • Kennzeichen des Anhängers
  • bei Sattelanhängern die Stützlast

Sie können auch Mehrfachausfertigungen des Anhängerverzeichnisses beantragen, zum Beispiel in der Anzahl Ihrer Zugfahrzeuge.
Im internationalen Verkehr werden die Verzeichnisse nicht immer anerkannt.

Voraussetzungen

  • Sie halten mehr als einen Fahrzeuganhänger.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Hinweise (Besonderheiten)

In einigen Fällen benötigt ein Anhänger weder eine Zulassung noch eine Zulassungsbescheinigung Teil 1, zum Beispiel:

  • Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, die nicht schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren
  • Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten
  • Spezialanhänger zur Beförderung von Tieren zu Sportzwecken
  • einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

05.11.2025;08.10.2026

Zuständige Stelle

Untere Fahrzeug-Zulassungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte

Kosten

Gebühr (Ausstellung eines Anhängerverzeichnisses je einzutragendes Fahrzeug) : EUR 2,60

Gebühr (Jede weitere Ausfertigung eines Anhängerverzeichnisses) : EUR 1,00