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Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im Vollverfahren beantragen
Volltext
Bevor Sie die Nutzung einer baugenehmigungsbedürftigen Anlage ändern können, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung). Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag).
Für den Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen. Zum Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrages auf Nutzungsänderung (Bauantrages) erforderlich sind. Das sind zum Beispiel der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen.
Die Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung) ist gebührenpflichtig.
Handlungsgrundlage(n)
- §§ 59, 68, 72, 73, 82 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen Mecklenburg-Vorpommern (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V)
- Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauGebVO M-V)
- Verwaltungsvorschrift Technischen Baubestimmungen Mecklenburg-Vorpommern (VV TB M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag)
Soweit sie nach Bauvorlagenverordnung M-V vorzulegen sind, außerdem:
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutzkonzept
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Voraussetzungen
Sie erhalten eine Baugenehmigung, wenn der Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) vollständig ist und das beschriebene Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.
Wenn Ihr Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht einhält, können Sie mit dem Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) Abweichungen separat beantragen und begründen. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft in diesem Fall, ob die Abweichungen genehmigungsfähig sind.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
mindestens EUR 60,00
Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Antrages auf Nutzungsänderung (Bauantrag). Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung sind für die Gebäudeteile mit verschiedenen Nutzungsarten die anrechenbaren Bauwerte anteilig zu ermitteln, soweit Nutzungsarten nicht nur Nebenzwecken dienen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art der Nutzungsänderung und der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Bauvorlagen. Häufig sind noch andere Stellen im Genehmigungsverfahren zu beteiligen.
Fristen
Im regulären Baugenehmigungsverfahren gibt es keine Genehmigungsfrist.
Die Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung) erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Änderungsvorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Innerhalb der Geltungsdauer ist die Verlängerung des Antrags um jeweils bis zu 1 Jahr möglich.
Wenn Ihnen eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung) vorliegt, müssen Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn der Nutzungsänderung eine Anzeige der Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
21.04.2026
Zuständige Stelle
untere Bauaufsichtsbehörde
Ansprechpunkt
untere Bauaufsichtsbehörde
