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Volltext
Die Bauaufsichtsbehörde hat die Möglichkeit, die Pflichten der Beteiligten am Bau sowie die Einhaltung der Anforderungen der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften jederzeit zu kontrollieren. Die Bauüberwachung dient zur Überprüfung der Vorgaben in der Baugenehmigung und gegebenenfalls zur Feststellung von baulichen Mängeln.
Die allgemeine Bauüberwachung liegt als "Kann-Bestimmung" im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde; sie ist unabhängig von der Dauer und Intensität des Bauvorganges, der Art, Größe, Schwierigkeit und Bedeutung des Bauvorhabens und vom bauaufsichtlichen Verfahren auszuüben.
Die Bauüberwachung der Bauausführung bestimmter baulicher Anlagen hinsichtlich der bauaufsichtlich geprüften Standsicherheits- bzw. Brandschutznachweise ist verbindlich.
Im Rahmen der Bauüberwachung können Proben von Bauprodukten, soweit erforderlich, auch aus fertigen Bauteilen zu Prüfzwecken entnommen werden.
Die Bauaufsichtsbehörde kann verlangen, dass ihr Beginn und Beendigung bestimmter Bauarbeiten angezeigt werden.
Den mit der Überwachung beauftragten Personen ist jederzeit Zutritt zu Grundstücken und Anlagen einschließlich Wohnungen sowie Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse, Aufzeichnungen über die Prüfungen von Bauprodukten, in die Bautagebücher und andere vorgeschriebenen Aufzeichnungen zu gewähren.
Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten, sowie Mittelgaragen und Großgaragen, ist die mit dem Brandschutznachweis übereinstimmende Bauausführung vom Nachweisersteller oder einem anderen Nachweisberechtigten zu bestätigen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Bauvorlagen
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutznachweis
- Genehmigungen
- Zulassungen
- Prüfzeugnisse
- Übereinstimmungszertifikate
- Zeugnisse
- Aufzeichnungen über die Prüfungen von Bauprodukten
- Bautagebücher
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Allgemeine Bauüberwachungen sind nicht kostenpflichtig, soweit keine Verstöße gegen Rechtsvorschriften festgestellt werden.
Für die Überwachungstätigkeit bezüglich der Standsicherheit und des Brandschutzes sind Gebühren nach Zeitaufwand zu entrichten.
Formulare
- Formulare vorhanden: nein
- Online-Dienst vorhanden: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
09.12.2019
Zuständige Stelle
jeweilige Untere Bauaufsichtsbehörde bzw. Prüfingenieur für Standsicherheit oder Prüfingenieur für Brandschutz
Ansprechpunkt
Die für Sie zuständige untere Bauaufsichtsbehörde finden Sie unter:
60.4 Untere Bauaufsichtsbehörde
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Stadthaus Markt 15
Postanschrift
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach 3153
Telefon:
+49 3834 8536-4181
Fax:
+49 3834 8536-4184
Kontakt
Ansprechpartner/in untere Bauaufsichtsbehörde
| Tel.: | +49 3834 8536-4181 |
| Fax: | +49 3834 8536-4184 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | B2 03 |
Zuständig für :
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Baubeginn bei einem baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Vorhaben anzeigen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Baugenehmigung für die Beseitigung einer Anlage, die in der Denkmalliste eingetragen ist, beantragen
- Baugenehmigung für die Beseitigung einer Anlage, die in der Denkmalliste eingetragen ist: Verlängerung beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
- Baustelle einrichten und sicher betreiben
- Bautechnische Nachweise
- Bauverfahren: Verfahrensarten des Baugenehmigungsverfahrens
- Bauvoranfrage stellen (Bauvorbescheid beantragen)
- Bauvorbescheid: Verlängerung beantragen
- Bauvorlagen
- Bauzustand anzeigen
- Beseitigung einer baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlage anzeigen
- Fliegende Bauten: Aufstellung anzeigen
- Fliegende Bauten: Gebrauchsabnahme durchführen
- Nutzungsaufnahme einer baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlage anzeigen
- Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage einreichen
- Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
- Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer Anlage einreichen
- Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung: Ausnahmegenehmigung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
