Drehgenehmigung auf öffentlichen Flächen beantragen

Volltext

Wenn Sie Dreharbeiten wie zum Beispiel für Film-, Foto- oder Medienproduktionen auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wegen durchführen möchten und dabei Arbeitsgeräte aufstellen oder den öffentlichen Raum in seiner üblichen Nutzung einschränken, benötigen Sie eine Drehgenehmigung.

Erforderliche Unterlagen

  • Standortangabe, Art und Dauer der Dreharbeiten
  • Geplante Nutzung (Aufbauten, Equipment, Halteverbotszonen)
  • Skizze oder Verkehrszeichenplan bei Bedarf
  • Versicherungserklärung oder Haftungsnachweis je nach Umfang der Maßnahme

Voraussetzungen

  • Ihre Dreharbeiten finden auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wegen statt.
  • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch durch Equipment, Sperrungen, Halteverbote oder Ähnliches.
  • Sie befolgen mögliche Auflagen wie Barrierefreiheit, Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Sondernutzung der öffentlichen Fläche wird in der Regel eine Gebührenpflicht fällig. Die Höhe der Gebühr orientiert sich am Aufwand und steht in der örtlichen Verwaltungskostensatzung.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen einen schriftlichen Antrag ein möglichst frühzeitig vor den geplanten Dreharbeiten.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt die Erlaubnis gegebenenfalls mit Auflagen, Befristung oder Widerrufsvorbehalt.
  • Nach Abschluss der Dreharbeiten übernehmen Sie die erforderlichen Maßnahmen wie Aufräumen und Wiederherstellung des öffentlichen Raums.

Fristen

Eine Drehgenehmigung ist im Voraus anzumelden. Die Fristen können unterschiedlich ausfallen. 

Fachlich freigegeben durch

KIM-Kommunalredaktion M-V
 

Zuständige Stelle

Innerhalb der Ortschaft: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Außerhalb der Ortschaft bei Kreisstraßen: Landkreis oder kreisfreie Stadt