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Drehgenehmigung für öffentliche Flächen beantragen
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Eine allgemeine Drehgenehmigung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist nicht erforderlich.
Generell muss bei sämtlichen kommerziellen Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen das Einverständnis des Eigentümers des Motivs vorliegen. Je nach Lage des Motivs ist eine Drehanfrage an Privatpersonen, Unternehmen oder bei der zuständigen Stadt bzw. Kommune zu stellen.
Bei aufwendigen Außenaufnahmen auf Straßen und Plätzen ist kann eine Sondernutzungserlaubnis ähnlich wie bei Baustellen erforderlich sein. Je nach Aufwand sind Vor-Ort-Besichtigungen und schriftliche Unterlagen zu Drehaufwand, Sperrungen, Parkplätzen und Beschilderungen nötig, über die auch die Polizei informiert werden muss. Zusätzlich können Belange des Umweltamtes, der Feuerwehr oder des Tiefbauamtes betroffen sein (Lärm- und Lichtbelästigungen, Grünflächennutzung, Wegenutzung, Kabelwege, Brandschutz).
Für die kommerzielle Arbeit an Flugaufnahmen mit Koptern oder sogenannten Kamera-Drohnen (max. 100 m Flughöhe) ist der Besitz einer Aufstiegserlaubnis der Luftfahrtbehörde MV (Sitz in Schwerin) nötig. Hinzu kommt eine Genehmigung zur Sondernutzung durch Ordnungsamt und Polizei. Einschränkungen bestehen u. a. bei Dreharbeiten über Menschenmassen, privaten Grundstücken, Naturschutzgebieten und in der Nähe von Flughäfen.
Besondere Einschränkungen sind zu beachten bei Dreharbeiten in Mecklenburg-Vorpommerns Biosphärenreservaten, Naturschutzgebieten und Küsten. Bei Dreharbeiten in einem Nationalpark reicht die Genehmigung der jeweiligen Nationalparkverwaltung möglicherweise nicht aus, sondern das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) muss ebenfalls zustimmen.
Bei geplanten Dreharbeiten im Wald benötigen Filmteams ebenfalls eine Sondernutzungserlaubnis vom jeweils zuständigen Forstamt.
Für alle Dreharbeiten auf der Ostsee vor Mecklenburg-Vorpommern ist das Wasser- und Schifffahrtsamt in Stralsund der Ansprechpartner.
Voraussetzungen
- Ihre Dreharbeiten finden auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wegen statt.
- Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch durch Equipment, Sperrungen, Halteverbote oder Ähnliches.
- Sie befolgen mögliche Auflagen wie Barrierefreiheit, Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die jeweilige Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel eine Gebührenpflicht fällig.
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den Antrag bei der jeweils zuständigen Behörde ein.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
KIM-Kommunalredaktion M-V und FIM-Landesredaktion MV
Fachlich freigegeben am
05.06.2026
Zuständige Stelle
- unterschiedliche Behörden, siehe Volltext
