Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Die Rentenauskunft enthält
Hinweis: Die Rentenauskunft ist nicht dasselbe wie die Renteninformation (oft auch als "Rentenbescheid" bezeichnet), die Sie ab dem 27. Lebensjahr jedes Jahr erhalten. Die Rentenauskunft informiert sehr umfangreich über weitere Rentenansprüche. Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie statt einer Renteninformation automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.
keine
keine
Wenn Sie eine Rentenauskunft per Post erhalten möchten:
Alternativ können Sie die Rentenauskunft auch telefonisch oder schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.
Hinweis:
Wenn Sie die Rentenauskunft online erhalten möchten, brauchen Sie:
Nachdem Sie die nötige Software installiert und die Hardware eingerichtet haben, öffnen Sie bitte die AusweisApp2 oder die Open eCard auf Ihrem Computer.
Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung der Deutschen Rentenversicherung auch mit Ihrer elektronischen Signaturkarte nutzen.
Onlineverfahren ohne Registrierung: ungefähr 7 Tage
Ansonsten: unterschiedlich
keine
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
26.07.2019