Online beantragen
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Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine schriftliche Meldebescheinigung beantragen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
Zuständig ist die Meldebehörde Ihres aktuellen Wohnorts.
Mit der einfachen Meldebescheinigung können Sie gegenüber Behörden (zum Beispiel dem Standesamt) und privaten Stellen nachweisen, dass Sie mit den oben genannten Daten im Melderegister registriert sind.
EUR 5,00
Einen Antrag auf eine einfache Meldebescheinigung können Sie bei der für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Meldebehörde stellen:
keine (die einfache Meldebescheinigung wird meist direkt bei Antragstellung ausgestellt)
keine
(Einzelne Meldebehörden halten eigene Formulare vor.)
Die Erteilung einer elektronischen Meldebescheinigung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 10 Absatz 2 und 3 Bundesmeldegesetz erfüllt sind.
Meldebehörden in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden
Meldebehörde des aktuellen Wohnorts
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
18.11.2020
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Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Markt 15
Postanschrift
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach: 31 53
Telefon:
+49 3834 8536-4101
(Sekretariat)
Fax:
+49 3834 8536-4135
Herr Sascha Gennies
Tel.: | +49 3834 8536-4131 |
Fax: | +49 3834 8536-4135 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | AE 08 |
Zuständig für :
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr