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Einzugsermächtigungen (SEPA-Lastschriftmandat) erteilen
Volltext
Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ermöglichen Sie der Kommune, fällige Zahlungen automatisch von Ihrem Konto einzuziehen. Gleichzeitig beauftragen Sie Ihr Kreditinstitut, die Lastschriften einzulösen. Dadurch werden Zahlungen fristgerecht und bequem abgewickelt, ohne dass einzelne Überweisungen erforderlich sind. Das erteilte Mandat kann jederzeit widerrufen werden.
Erläuterungen zum SEPA-Lastschriftmandat
Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates bietet Ihnen und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald viele Vorteile. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die unten aufgeführten Hinweise.
Vorteile für Sie:
- Sie haben lediglich einen einmaligen Aufwand zum Ausgleich Ihrer Forderungen.
- Zukünftig werden automatisch alle Veränderungen im Abgabenbetrag zum Fälligkeitstag berücksichtigt.
- Sie erhalten keine Mahnung infolge einer nicht zuordenbaren Zahlung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angabe des Verwendungszweckes.
Vorteile für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald:
- Alle Zahlungen können eindeutig zugeordnet werden.
- Der Buchungsaufwand wird aufgrund eines automatisierten Verfahrens verringert.
- Zahlungen werden rechtzeitig zum Fälligkeitstag eingezogen.
- Die Bearbeitung im Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren entfällt.
Hinweise:
- Sie werden vor der erstmaligen Abbuchung informiert. Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat müssen mindestens zwei Wochen vor dem Fälligkeitstag bekanntgegeben werden.
- Sie können das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
- Das SEPA-Lastschriftmandat verfällt bei der erstmaligen Rücklastschrift. Die dafür bei der Universitäts und Hansestadt Greifswald anfallenden Gebühren sind durch Sie zu erstatten.
- Soweit rückständige Forderungen im Mahn- oder Zwangsvollstreckungsverfahren bestehen, kann grundsätzlich kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Dies ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache
- mit Ihrem Sachbearbeiter in der Stadtkasse möglich.
- Bitte beachten Sie die Hinweise Ihres Kreditinstitutes zum SEPA-Lastschriftverfahren.
Fachlich freigegeben durch
KIM-Kommunalredaktion M-V
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
Fachlich freigegeben am
21.05.2026
Zuständige Stelle
Freiwillige Leistung Ihrer Kommune
