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Fahrerlaubnis: Erweiterung um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
Volltext
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
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die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (stufenweiser Aufstieg). -
die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
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Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
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Sie müssen ggf. Ihr Sehvermögen nachweisen und ggf. eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von LKW vorlegen.
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Bei D-Klassen müssen Sie zusätzlich ein Führungszeugnis vorlegen. Wenn Sie über 50 Jahre alt sind müssen Sie zudem bei D-Klassen ein leistungspsychologisches Gutachten vorlegen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) schriftlich oder - soweit dies von Ihrer zuständigen Behörde angeboten wird - elektronisch per Online-Antrag zu stellen.
Im Falle einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Für einen Online-Antrag steht Ihnen das MV-Serviceportal unter dem Link https://www.mv-serviceportal.de/ zur Verfügung. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen und dem Vorliegen aller erforderlichen Voraussetzungen stellt Ihnen die Führerscheinstelle einen neuen Kartenführerschein mit der erweiterten Fahrerlaubnisklasse aus. Ggf. erhalten Sie von Ihrer Behörde einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung mit befristeter Gültigkeit (drei Monate ab Ausstellungsdatum).
Es erfolgt in jedem Fall eine Ausstellung eines neuen Kartenführerscheins. Der bisherige Führerschein muss deshalb zwingend abgegeben werden.
Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch.
Für nähere Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zuständige Stellen sind nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe d) der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens (Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung - StVZustLVO M-V) vom 12. August 2021 die Landräte, der Oberbürgermeister und Bürgermeister der kreisfreien Städte und der großen kreisangehörigen Städte.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
16.09.2026
Zuständige Stelle
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
