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Förderung: Zuschuss des Landes für Verkehrsaufklärungs- und -erziehungsmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
Verkehrssicherheitsaktionen, Verkehrssicherheitsmessen und Begleitaktionen in Mecklenburg-Vorpommern
Wer wird gefördert?
gemeinnützige Vereine oder Verbände, die Aufgaben der Verkehrsaufklärung wahrnehmen
Wie wird gefördert?
90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 4.000 Euro und mindestens 500 Euro
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- die Bezeichnung des Trägers,
- die Art der Maßnahme,
- der Termin und der Ort der Maßnahme,
- die Projektbeschreibung (z.B. Programm, Konzept, Zeitplan),
- der Finanzierungsplan.
Voraussetzungen
Sie müssen ein gemeinnütziger Verein oder Verband sein, dem satzungsmäßigen Zweck nach Aufgaben der Verkehrsaufklärung wahrnehmen, den Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und einen Eigenanteil von 10% der Gesamtkosten vorweisen.
Zur Durchführung von Verkehrsaufklärungsmaßnahmen werden als zuwendungsfähig anerkannt:
- Projektbezogenen Ausgaben von Partnern der Verkehrssicherheitsarbeit,
- Mieten für Simulationsgeräte,
- Honorare für Referenten oder vergleichbare Mitwirkende bis insgesamt 500 Euro pro Maßnahme,
- Projektbezogene Sachausgaben (z. B. Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit, Miete für Räumlichkeiten einschließlich Nebenkosten sowie Ausgaben von bis zu 200 Euro für Preise im Rahmen von Auszeichnungen, Tombolas und dergleichen),
- Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige einschließlich Reisekosten von bis zu 15 Prozent der Gesamtausgaben, bis insgesamt 400 Euro pro Maßnahme, höchstens jedoch 80 Euro pro Person.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss schriftlich bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Dann wird der Antrag geprüft. Nach Eingang des Zuwendungsbescheides können die Mittel abgerufen werden. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 30.06. des Folgejahres vorzulegen.
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin erhoben werden
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
02.12.2025
Zuständige Stelle
Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fristen
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden ((spätestens) vor Durchführung der Maßnahme) : 2 Monat(e)
Laufzeit der Förderung:
Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis: Verwendungsnachweise der Fördermittel müssen eingereicht werden (des Folgejahres) :
Kosten
Verwaltungsgebühr: Kostenfrei
