Förderung: Zuschuss des Landes für Verkehrsaufklärungs- und -erziehungsmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Verkehrssicherheitsaktionen, Verkehrssicherheitsmessen und Begleitaktionen in Mecklenburg-Vorpommern 


Wer wird gefördert?

gemeinnützige Vereine oder Verbände, die Aufgaben der Verkehrsaufklärung wahrnehmen


Wie wird gefördert?

90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 4.000 Euro und mindestens 500 Euro

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • die Bezeichnung des Trägers,
  • die Art der Maßnahme,
  • der Termin und der Ort der Maßnahme,
  • die Projektbeschreibung (z.B. Programm, Konzept, Zeitplan),
  • der Finanzierungsplan.

Voraussetzungen

Sie müssen ein gemeinnütziger Verein oder Verband sein, dem satzungsmäßigen Zweck nach Aufgaben der Verkehrsaufklärung wahrnehmen, den Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und einen Eigenanteil von 10% der Gesamtkosten vorweisen.

Zur Durchführung von Verkehrsaufklärungsmaßnahmen werden als zuwendungsfähig anerkannt:

  • Projektbezogenen Ausgaben von Partnern der Verkehrssicherheitsarbeit,
  • Mieten für Simulationsgeräte,
  • Honorare für Referenten oder vergleichbare Mitwirkende bis insgesamt 500 Euro pro Maßnahme,
  • Projektbezogene Sachausgaben (z. B. Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit, Miete für Räumlichkeiten einschließlich Nebenkosten sowie Ausgaben von bis zu 200 Euro für Preise im Rahmen von Auszeichnungen, Tombolas und dergleichen),
  • Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige einschließlich Reisekosten von bis zu 15 Prozent der Gesamtausgaben, bis insgesamt 400 Euro pro Maßnahme, höchstens jedoch 80 Euro pro Person.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss schriftlich bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Dann wird der Antrag geprüft. Nach Eingang des Zuwendungsbescheides können die Mittel abgerufen werden. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 30.06. des Folgejahres vorzulegen.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin erhoben werden

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

02.12.2025

Zuständige Stelle

Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

 

Fristen

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden ((spätestens) vor Durchführung der Maßnahme) : 2 Monat(e)

Laufzeit der Förderung:

Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis: Verwendungsnachweise der Fördermittel müssen eingereicht werden (des Folgejahres) :

Kosten

Verwaltungsgebühr: Kostenfrei