Förderung: Zuschuss für Durchführbarkeitsstudien beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Es werden Durchführbarkeitsstudien gefördert, die zur Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens mit dem Ziel durchgeführt werden, die Entscheidungsfindung durch objektive und rationale Darlegung seiner Stärken und Schwächen sowie der mit ihm verbundenen Möglichkeiten und Gefahren zu erleichtern und festzustellen.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU-Definition der Verordnung EU Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (AGVO) in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023) und große Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern haben, sowie Forschungseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen können im Rahmen der Verbundforschung innerhalb des Programms Förderanträge stellen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Wege einer zweckgebundenen Projektförderung als Anteilfinanzierung durch Gewährung einer Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. 
Neben den programmspezifischen Fördervoraussetzungen müssen die Ergebnisse des Vorhabens geeignet sein, zu einer Steigerung der unternehmensbezogenen und regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung beizutragen und eine begründete Aussicht auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die grundsätzlich über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern verfügen.
Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen können im Rahmen der Verbundforschung innerhalb des Programmes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Förderanträge stellen.

Neben den programmspezifischen Fördervoraussetzungen müssen die Ergebnisse des Vorhabens geeignet sein, zu einer Steigerung der unternehmensbezogenen und regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung beizutragen und eine begründete Aussicht auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Verfahrensablauf

Anträge können bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH eingereicht werden.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung (den Zuwendungsbescheid) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären. 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

23.04.2026

Zuständige Stelle

TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH

Fristen

Laufzeit der Förderung:

Kosten

Verwaltungsgebühr: Kostenfrei