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Förderung: Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Wer wird gefördert?
- Kleine, mittlere Unternehmen und große Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern (MV) haben, sowie Forschungseinrichtungen aus MV.
- Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen können im Rahmen der Verbundforschung Förderanträge stellen.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt im Wege einer zweckgebundenen Projektförderung als Anteilfinanzierung durch Gewährung einer Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
- Die Ergebnisse des Vorhabens müssen zu einer Steigerung der unternehmensbezogenen und regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung beitragen und eine begründete Aussicht auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die grundsätzlich über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern verfügen. Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen können im Rahmen der Verbundforschung innerhalb des Programmes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Förderanträge stellen.
Die Ergebnisse des Vorhabens müssen, zu einer Steigerung der unternehmensbezogenen und regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung beitragen und eine begründete Aussicht auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Die Finanzierung des Eigenanteils muss gesichert sein. Vor Beginn des Vorhabens muss ein Antrag gestellt werden, sodass die Durchführung des Vorhabens einen Anreizeffekt aufweist.
Vorbereitende Arbeiten sind nicht zuwendungsfähig ebenso wenig wie Anträge, deren Zuwendungssumme 15.000 Euro nicht überschreitet.
Weitere programmspezifische Voraussetzungen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Verfahrensablauf
Anträge zur Förderung können bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH eingereicht werden. Hier erfolgt die weitere Bearbeitung.
Formulare
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung (den Zuwendungsbescheid) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Fachlich freigegeben am
19.03.2026
Zuständige Stelle
TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH
Fristen
Laufzeit der Förderung:
Kosten
Verwaltungsgebühr: Kostenfrei
