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Förderung: Zuschuss für Maßnahmen der Standortoffensive Mecklenburg-Vorpommern beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
Gefördert werden können insbesondere Maßnahmen, die
• den Wirtschaftsstandort Standort Mecklenburg-Vorpommern überregional oder international präsentieren,
• der direkten oder indirekten Investorenansprache dienen,
• die Wahrnehmbarkeit einzelner Branchen nach außen stärken,
• der Darstellung oder der Stärkung des Standortes dienen,
• zur gezielten Vermarktung von Gewerbeflächen oder Investitionsstandorten beitragen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden vorzugsweise Akteure der Wirtschaftsförderung in Mecklenburg-Vorpommern.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Zuwendung kann zwischen 10 % bis 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen (in Ausnahmefällen wird auch ein Vertrag abgeschlossen).
Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
- Vorhabensbeschreibung
- Ausgabe- und Finanzierungsplan
Voraussetzungen
Ein Vorgespräch mit der Bewilligungsbehörde ist vor Antragstellung verpflichtend.
Verfahrensablauf
Ein Vorgespräch mit der Bewilligungsbehörde ist vor Antragstellung verpflichtend. Hierin ist die geplante Maßnahme darzustellen sowie die voraussichtlichen Gesamtkosten des Vorhabens und die geplante Finanzierung zu erläutern. Nach Antragseingang wird über eine Bezuschussung entschieden (Zuwendungsbescheid; in Ausnahmefällen auch Vertrag).
Weiterführende Informationen
Rechtsbehelf
Klage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
15.04.2026
Zuständige Stelle
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fristen
Laufzeit der Förderung (Die Mittelvergabe erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der Verfügbarkeit der Mittel.) :
Kosten
Verwaltungsgebühr: Kostenfrei
