Förderung: Zuschuss für innovative Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen von Verkehrsunternehmen des sonstigen ÖPNV, die zukunftsweisend auf die Mobilität von morgen abzielen. Dabei werden Maßnahmen gefördert, die im Interesse der Fahrgäste die Nutzung des ÖPNV attraktiver ausgestalten und damit mittelfristig zu einer höheren Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger führen.

Wer wird gefördert?

Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des sonstigen ÖPNV sowie die von ihnen mit der Erbringung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag 
  • Begründung der Innovativität der Maßnahme für den ÖPNV

Verfahrensablauf

  • Der Antrag ist mit Begründung der Innovativität der Maßnahme für den ÖPNV bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
  • Die Bewilligungsbehörde prüft die Innovativität der Maßnahme für den ÖPNV.
  • Bei positiver Prüfung wird der Zuwendungsbescheid erteilt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der eingereichten Unterlagen sowie der Nachvollziehbarkeit der Leistungsbegründung ab.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Verfügbarkeit richtet sich nach den Finanzmitteln gemäß Haushaltsplan.

Rechtsbehelf

Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Fachlich freigegeben am

14.04.2026

Zuständige Stelle

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fristen

Laufzeit der Förderung:

Kosten

Verwaltungsgebühr: Kostenfrei