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Fundtier: Tierkadaver melden
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Volltext
Beim Auffinden verstorbener Tiere unbekannter Herkunft im öffentlichen Raum ist die örtlich zuständige Ordnungsbehörde zu informieren. Diese entscheidet über die geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung des Tierkadavers.
Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
- Die Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörde liegt in der Tierkadaverbeseitigung im öffentlichen Verkehrsraum, nicht auf privaten Grundstücken.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Die Meldung kann schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen. In Mecklenburg-Vorpommern steht hierfür außerdem das Portal Klarschiff-MV zur Verfügung.
Fachlich freigegeben durch
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
Fachlich freigegeben am
05.06.2026
Zuständige Stelle
Ordnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde, in der das tote Tier gefunden wurde.
